Denkmalbereich „Düsseldorf - Siedlung Am Tannenwäldchen“

Musterbau-Siedlung „Am Nordfriedhof“

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Denkmalpflege
Gemeinde(n): Düsseldorf
Kreis(e): Düsseldorf
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Koordinate WGS84 51° 15′ 15,72″ N: 6° 46′ 32,87″ O 51,25437°N: 6,7758°O
Koordinate UTM 32.344.791,89 m: 5.680.462,31 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.554.203,82 m: 5.680.231,04 m
Die Siedlung „Am Tannenwaldchen“ (am Nordfriedhof) entstand 1919/20 im Norden von Düsseldorf als Musterbausiedlung für schnell und in kostensparender Bauweise erstellte Wohnbauten.

An ihrer Entstehung waren bekannte Architekten, wie J. Kleesattel, E. L. Wehner, Franzius und Krieger, große Baufirmen, wie Mayss u. Freytag, Dyckerhoff u. Widmann, Beton- und Monierbau und die Westdeutsche Siedlungsbau GmbH beteiligt.

Nach dem Ersten Weltkrieg hatte sich die schon vor Kriegsbeginn bestehende Wohnungsnot verstärkt. Bedingt durch Inflation und Reparationszahlungen hatten sich die wirtschaftlichen Strukturen verändert. Die Aufträge an Architekten wurden jetzt weniger von privaten Bauherren als vom Staat und von öffentlichen Einrichtungen vergeben. Durch den Mangel an Wohnungen einerseits und durch die Entwicklung der Gartenstadtbewegung seit dem Ende des 19. Jahrhunderts andererseits, bildeten sich im Städtebau mit der Planung von Siedlungen neue Schwerpunkte, wobei wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Gesichtspunkte im Vordergrund standen. Entsprechend regelte auf dem Gebiet des Bauordnungsrechts das Wohnungsgesetz von 1918 erstmalig einheitlich und verbindlich die Staffelung der Bebauungsdichte vom Stadtinneren zu den Außenbezirken.

In der Baukonstruktion wurden infolge von Baustoffknappheit wärmespeichernde und brennstoff-, das heißt, kohlesparende Systeme entwickelt. 1919 erließ das Preußische Ministerium für Volkswohlfahrt ein Schreiben zur Spar- und Ersatzbauweise, in dem die Städte und Gemeinden aufgefordert wurden, Gebäude mit alternativen Baustoffen zu erstellen. Schnellste Herstellungsmöglichkeit, niedriger Kostenaufwand, Standfestigkeit und gute Wärmeisolierung sollten als Bewertungskriterien ausschlaggebend sein.

Die Stadt Düsseldorf ließ aufgrund dieses Erlasses 1919/29 die Musterbausiedlung errichten.

Das Bauprogramm sah Einzel- und Doppelhäuser vor mit je zwei bzw. vier Wohnungen mit jeweils gleicher Grundfläche und gleicher Raumzahl. Es sollten bei der Erstellung die verschiedenen Hohlbausteinverfahren, der Lehmbau und der Holzbau der Ziegelbauweise zum Vergleich gegenübergestellt werden. Formsteine aus Bims- oder Schlackebeton erwiesen sich wegen der wärmetechnischen Vorzüge als vorteilhaft, wogegen das einzige Fachwerkhaus in der Herstellung zu teuer war. Die Konstruktionen mit zweischaligem Wandaufbau bestanden entweder aus einer äußeren Ziegel- und einer inneren Schwemmsteinwand mit dazwischenliegender Luftschicht, oder es handelte sich um zwischen Betonstützen sitzende Außen- und Innenwände aus Zementdielen oder Leichtbeton, deren Hohlräume beispielsweise mit Hochofenschlacke verfüllt waren. Auch dieses System war arbeits- und kostenaufwändiger als der Ziegelbau.

Die Siedlung vermittelt heute insgesamt einen einheitlichen Eindruck, der sich aus zweigeschossigen Putzbauten mit ziegelgedeckten Sattel- und Walmdächern, zum Teil mit Zwerchhäusern, zusammensetzt. Die schmückenden Elemente sind auf schlichte Gurtgesimse, Tür- und Fensterrahmungen beschränkt. Doch die Siedlung überzeugt auch als Anlage insgesamt, insbesondere durch den achsial angelegten Siedlungsgrundriss. Die Straße „Am Tannenwäldchen“ teilt das spitz zulaufende Gebiet mittig. Sie endet im Westen In einer symmetrisch gestalteten Platzanlage, im Osten außermittig in einem Rechteckplatz. Im Westen wird durch zwei Eckbauten mit Arkaden städtebaulich eine Torsituation geschaffen. Auf beiden Plätzen steht in der Sichtachse der Straße ein den Platz beherrschender Baum.

Die Parzellierung des Geländes ist den Baukörpern entsprechend einheitlich, ebenso die Ausnutzung der Grundstücke, die Baukörperstellung und die Aufteilung in schmale Vorgärten und rückwärtige Nutzgärten.

Die Siedlung wird als ein Versuch gewertet, aus der Umbruch- und Notsituation nach dem Ersten Weltkrieg heraus, gesundes, ruhiges Wohnen im Grünen zu tragbaren Mieten zu verwirklichen. Sie dokumentiert einen wichtigen Abschnitt in der Entwicklung von neuen Baukonstruktionen. Trotz einzelner Veränderungen ist die Siedlung insgesamt erhalten und erfüllt die Voraussetzungen eines Denkmalbereiches.

Die Denkmalbereichssatzung zum Schutz der „Siedlung Am Tannenwäldchen“ trat 1990 in Kraft.

(Elke Janßen-Schnabel, Rheinisches Amt für Denkmalpflege, LVR, aus: Mainzer (Hrsg.) 1996)

Literatur

Hunecke, Th. (1928)
Düsseldorf - Bauliche Entwicklung 1918-1928. Düsseldorf.
Mainzer, Udo (Hrsg.) (1996)
Denkmalbereiche im Rheinland. (Arbeitshefte der rheinischen Denkmalpflege 49.) S. 79, Köln.
(1985)
Dokumentation zur Geschichte der Stadt Düsseldorf. Band 6, Düsseldorf während der Weimarer Republik 1919-1933. Düsseldorf.

Denkmalbereich „Düsseldorf - Siedlung Am Tannenwäldchen“

Schlagwörter
Straße / Hausnummer
Am Tannenwäldchen
Ort
40476 Düsseldorf - Derendorf
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Denkmalbereich gem. § 5 DSchG NW
Fachsicht(en)
Denkmalpflege
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Übernahme aus externer Fachdatenbank, Literaturauswertung
Historischer Zeitraum
Beginn 1919 bis 1920

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„Denkmalbereich „Düsseldorf - Siedlung Am Tannenwäldchen“”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/BODEON-59303-01122016-261961 (Abgerufen: 20. April 2024)
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