Im südwestlichen Grubenbereich wurde 1887 ein gusseiserner Schacht bis vermutlich 40 m Tiefe abgeteuft. Zum Kohleabbau kam es jedoch nicht, vermutlich weil die Wasserhaltung im durchlässigen märkischen Boden Probleme bereitete.
Nachweislich kam es im Grubenbetrieb bei Töpchin ähnlich wie in Schenkendorf immer wieder zu Komplikationen mit der Wasserhaltung. Aus diesem Grund wurde für den Tagebaubetrieb ein Entwässerungsstollen zum Töpchiner See gegraben. Trotz intensiver Bemühungen kam es im April 1893 zu einem Wassereinbruch, der schließlich zur Stilllegung der Grube führte.
Eine Wiederaufnahme des Betriebs war aufgrund der hohen Investitionskosten für die Wasserhaltung und der geringen und minderwertigen Kohlenvorräte nicht realisierbar. Zudem war die wirtschaftliche Bilanz des Bergbauunternehmens wegen des hohen Kohlebedarfs für die Förder- und Wasserhaltungsmaschinen negativ. Dies wird durch spätere Gerichtsverfahren deutlich, in denen Betrugsvorwürfe gegen die Grubenleitung erhoben wurden.
Nach Stilllegung der Grube flutete sich das Restloch durch aufsteigendes Grundwasser. 1990 kam es zu einem Bergrutsch, woraufhin bis 2003 zu bergbaufolgelandschaftlichen Sicherungsarbeiten vorgenommen wurden. Erhalten blieben daher nur einige Strukturen im Geländerelief (Restsee) und das Zechenhaus mit Nebengebäude.
Datierung:
- Abbau: 1886-1893
Quellen/Literaturangaben:
- Denkmalgutachten, HiDA-Nr.: 09140574 und 09140575.
- Ralf-Günter Wedde: Über den historischen Braunkohlentiefbau in Nordbrandenburg und südlich von Berlin, in: Brandenburgische Geowissenschaftliche Beiträge, Nr. 1, 02.2013, S. 3-43, hier: S. 32.
BKM-Nummer: 32002993
(Erfassungsprojekt Lausitz, BLDAM 2023)