Bereits seit 1990 gab es Absprachen zwischen Vertretern des Bergbaubetriebes, der unteren Naturschutzbehörde und des Naturschutzbundes Deutschland, diese Fläche auch künftig der natürlichen Sukzession zu überlassen und die Renaturierung wissenschaftlich zu begleiten (Jentsch 2014, S. 29). Das Gebiet wurde durch eine Verordnung von 1996/1997 als Naturschutzgebiet unter Schutz gestellt. Der Schutzzweck der Verordnung bezieht sich u.a. auf die in der Verordnung benannte Erhaltung der Vielfalt, Eigenart, Charakteristik des Landschaftsbildes, insbesondere die Sicherung einer strukturierten Landschaft, welche infolge großräumiger, bergbaulicher Vornehmungen entstand, dadurch eine besondere Eigenart besitzt und ungestörten Sukzessionsvorgängen unterliegt.
Die Fläche verändert sich weiterhin durch Erosions- und Sukzessionsprozesse kontinuierlich und weist eine hohe Standortvielfalt auf. Das Gelände ist durch seine morphologische Andersartigkeit und einen Umgrenzungspfad deutlich von der Umgebung abgegrenzt. Die Entwicklungsmaßnahmen des Naturschutzgebiets Sukzessionslandschaft Nebendorf sind Bestandteil des Sanierungsplans Tagebau Greifenhain.
Datierung:
- Einrichtung Naturschutzgebiet: 1997
- Abbau: NULL
Quellen/Literaturangaben:
- Jentsch, H. 1994: Das Naturschutzgebiet Sukzessionslandschaft Nebendorf. In: Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg Heft 1/1994, S. 29-32.
- Verordnung über das Naturschutzgebiet „Sukzessionslandschaft Nebendorf“: http://altdoeberner-see.de/wp-content/uploads/2015/04/NSG_sukzessionslandschaft_nebendorf.pdf (Zugriff: 21.06.2023)
BKM-Nummer: 32002980
(Erfassungsprojekt Lausitz, BLDAM 2023)