Die Wasserfuhrer Mühle an der Hönnige war neben der „Stadtmühle“ sowie der „Ersten Mühle“ eine der drei städtischen Mahlmühlen, deren Pacht für die Stadt eine der Haupteinnahmequellen war. In ihrer Funktion als Bannmühle waren alle Bürger verpflichtet, ihr Getreide in einer dieser Mühlen mahlen zu lassen. Eine Nichtbeachtung dieser Anweisung führte zu erheblichen Geldstrafen. Der Mühlenzwang wurde am 13. September 1811 aufgehoben.
Laut Literatur verfügte die Wasserfuhrer Mühle über ein unterschlächtiges Wasserrad, welches einen Mahlgang, einen Fegegang sowie vermutlich ab 1856 eine Ölpresse antrieb. 1858 wurde Peter Christian Koppelberg zudem die Konzession zum Betrieb einer Knochenstampfe erteilt, später wurde zudem eine Dampfmaschine installiert. Laut Topographischer Karte 1:25.000 verliert die Wasserfuhrer Mühle ihre Funktion zwischen 1913 und 1927. Im Jahr 1998 berichtet Nicke im Rahmen seiner Untersuchung der Wasserfuhrer Mühle, dass noch Mühlsteine vorhanden seien, das Oberwehr samt Obergraben sowie der Stauteich noch gut erhalten sind. Der Stauteich ist heute Bestandteil des Bever Blocks.
(LVR-Fachbereich Umwelt, 2009)
Quellen HStAD LA Wipperfürth 252, S. 95. HStAD Reg. Köln 8796. HStAD Reg. Köln 221, S. 344.
Literatur
Kahl, Erich (1992)
Die Wipperfürther Hammerwerke im 18. und 19. Jahrhundert. o. O.
Nicke, Herbert (1998)
Bergische Mühlen. Auf den Spuren der Wasserkraftnutzung im Land der tausend Mühlen zwischen Wupper und Sieg. Wiehl.
Schöndeling, Norbert (o.J.)
Mühlengewerbe im alten Landkreis Wipperfürth. (Materialien zur Geschichte. Manuskript 1/91..) o. O.
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