Zusammen mit dem ehemaligen Gesindehaus ist die Leibzucht das einzige heute noch erhaltene Gebäude des ehemaligen Butenberghofes. Dieser wurde erstmals im Jahre 1271 erwähnt. Er war dem Stift Essen über „das Haus aufm Berghe“ und ab 1452 den Herren von Vittinghoff-Schell abgabepflichtig. Der Name Butenberg taucht 1484 zum ersten Mal auf: Johan van Holte van dem Buttenberghe ist mit dem Hof belehnt. „Von der Butenburg“ bezieht sich wahrscheinlich auf die Lage des Hofes auf einem so genannten „Nocken“, einem Bergvorsprung. Die Hofgebäude befanden sich unmittelbar am Hang, also außen (buten) am Berg. Im ersten Weltkrieg erhielt er den Namen Tannenberg nach der Schlacht in Ostpreußen. Er gehörte zum Butenberghof. Im Jahre 1827 erfolgte die fiskalische Ablösung des Hofes durch den Besitzer Vittinghoff-Schell. Der Hof wurde von der Familie Butenberg bereits um 1850 aufgegeben. Die nachfolgenden Pächter richteten hier eine Gastwirtschaft ein. Die Gaststätte „Zum Nußbaum“ wurde von 1887 bis 1973 betrieben, seit 1896 von der Familie Vatter. Das Gebäude wurde 2003 abgerissen, der Straßenname der neu errichteten Wohnsiedlung erinnert noch daran.
Leibgeding Ein Leibgeding (von lipgeding, leipgeding, liffghedinge, leibrecht o.ä., auch: Leibzucht, Leibrente, Austrag oder Altenteil genannt, in speziellen Fällen Ausgedinge, Witwengut oder Witwenfall) bezeichnet „ein lebenslängliches Nutzungsrecht an Liegenschaften, aber auch an anderen Ertrag abwerfenden Objekten“ (LexMA, Bd. V, Sp. 1848). Ein solches Recht wurde häufig beim Adel hinsichtlich der Einkünfte einer in eine Familie einheiratenden Frau für den Fall des Todes des Mannes vereinbart oder in der Landwirtschaft bei Hofübergaben.
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