Das Sintfeld ist hier beschrieben als bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich (KLB) wie im Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen.
Im Verlauf des Spätmittelalters wurde das seit der römischen Kaiserzeit besiedelte Sintfeld von einer exzessiven Wüstungsbildung erfasst, die dazu führte, dass dieses um 1450 von einer Wildnis eingenommen wurde. Die erneute Rodung der aufgegebenen Kleinregion wurde maßgeblich vom Kloster Dalheim betrieben: Das 1429 an der Stelle eines um 1369 aufgegebenen Augustinerinnenklosters zunächst als Grangie des Klosters Böddeken begründete und ab 1452 eigenständige Augustinerchorherrenstift Dalheim eignete sich zahlreiche Wüstungsgemarkungen in der Umgebung des Klosters an und schreckte in diesem Zusammenhang nicht vor dem Mittel der Urkundenfälschung zurück. Die auf Veranlassung des Klosters vorgenommenen Besitzfeststellungen und Grenzbegehungen der ehemaligen Ortsgemarkungen stellen eine bedeutsame Quelle zur Landschaftsgeschichte Westfalens dar.
Das Sintfeld ist ein herausragendes Beispiel einer nach den starken Wüstungsvorgängen im 15. Jahrhundert neugestalteten Agrarlandschaft mit Großgemarkungen, Dörfern und Vorwerken, deren Siedlungs- und Gemarkungsstruktur sich in den wesentlichen Grundzügen erhalten hat und erst im 20. Jahrhundert durch die Anlage von Aussiedlerhöfen partiell verändert wurde.
Konstituierende Merkmale aus dem Bestand an Bodendenkmälern sind die zahlreichen Wüstungen und das frühmittelalterliche Gräberfeld von Fürstenberg (Bad Wünnenberg).
Aus: Landschaftsverband Westfalen-Lippe und Landschaftsverband Rheinland (Hrsg.): Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen. Münster, Köln. 2007
Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in Nordrhein-Westfalen. Grundlagen und Empfehlungen für die Landesplanung (Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen. Fachgutachten zum Kulturellen Erbe in der Landesplanung. S. 81, Münster u. Köln.
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