Die Kuranlagen Bad Driburg und Bad Hermannsborn sind hier beschrieben als bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich (KLB) wie im Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen.
Die beiden in eine bewaldete Hügellandschaft eingebetteten Anlagen dokumentieren mit ihrem umfangreichen historischen Gebäudebestand das kulturhistorisch bedeutsame Phänomen des Kurbades seit dem 18. Jahrhundert.
Konstituierende Merkmale aus dem Bestand an Bodendenkmälern sind die früh- bis hochmittelalterliche Iburg und der Stadtkern von Driburg.
Konstituierende Merkmale aus dem Bestand an Baudenkmälern Kuranlage Bad Driburg (mit Bade- und Brunnenhäusern, Allee), Kuranlage Bad Hermannsborn (mit Park).
Aus: Landschaftsverband Westfalen-Lippe und Landschaftsverband Rheinland (Hrsg.): Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen. Münster, Köln. 2007
Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in Nordrhein-Westfalen. Grundlagen und Empfehlungen für die Landesplanung (Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen. Fachgutachten zum Kulturellen Erbe in der Landesplanung. S. 74, Münster u. Köln.
Bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich Kuranlagen Bad Driburg und Bad Hermannsborn (KLB 09.02)
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Empfohlene Zitierweise
„Bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich Kuranlagen Bad Driburg und Bad Hermannsborn (KLB 09.02)”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/A-EK-20080730-0053 (Abgerufen: 12. Januar 2025)
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