Die Arbeiterwohnhauszeile Am Graben 8-22 aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (nach 1860) steht unter Denkmalschutz.
Baubeschreibung Unmittelbar am Wassergraben im Süden vor der Fabrik vierteilige Arbeiterwohnhauszeile über lang gestreckt rechteckigem Grundriss; dreigeschossig mit freiliegendem Bruchsteinsockelgeschoss, Obergeschoss aus Backstein, zum Teil verputzt oder geschlämmt; an der rückwärtigen Traufseite vier Eingänge; die darüber befindlichen Fensterachsen risalitartig vorgezogen, später angefügte Anbauten, teils als Erker ausgebildet; rhythmische Gliederung der rückwärtigen Traufseite, an der dem graben zugewandten Traufseite jeweils fünf Fensterachsen einander zugeordnet, die mittlere Achse ritsalitartig vorgezogen, durch Dreiecksgiebel betont; segmentbogige Öffnungen; im obersten Geschoss umlaufendes Sohlbankgesims.
Das Objekt ist Teil der Gesamtanlage „Dahlerau“ an der Wupperschleife. Das Objekt „Arbeiterwohnhauszeile Am Graben 8-22“ in Dahlerau ist ein eingetragenes Baudenkmal (Denkmalliste Radevormwald, laufende Nr. 34, 35).
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