Auf dem Friedhof befinden sich einige Grabplatten des 18. und 19. Jahrhunderts. Bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts hatten in Radevormwald die Reformierten das Begräbnismonopol. Erst 1713 wurde es den Lutheranern gestattet, am Stadtgraben, bei ihrer eigenen Kirche auch einen eigenen Friedhof anzulegen. Die ältesten Grabsteine aus dem 18. Jahrhundert haben einfache bis dreifache obere rundbogige Abschlüsse mit seitlichen Voluten. Die Anzahl der Abschlüsse entspricht der Zahl der Inschriftfelder.
Das Objekt Grabsteine an der Evangelisch-Lutherischen Kirche ist ein eingetragenes Denkmal (Denkmalliste Radevormwald, laufende Nr. 45).
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