Die beiden Grabplatten aus dem 17. Jahrhundert an Haus 2 in Oberdahlhausen stehen unter Denkmalschutz.
Grabplatten an Haus 2, 1665, 17. Jahrhundert. Als Seitenbefestigung eines evtl. zum Verladen genutzten Geländeeinschnitts sind zwei Grabplatten aus dem 17. Jahrhundert eingefügt. Die auf der linken Seite angebrachte Platte ist fragmentiert und zeigt daher mit nur eine dreiseitig umlaufende deutsche Inschrift und ein Feld mit zwei Wappen. Sie ist auf das Jahr 1665 datiert. Die vollständig erhaltene, aber in Inschrift und figürlichem beziehungsweise Wappenrelief stark abgenutzte Platte, steht an der Rückseite des Einschnitts. Auf ihr ist ein Putto dargestellt, der ein plattenfüllendes Tuch trägt mit einer Wappenkartusche und einem Totenkopf mit gekreuzten Knochen. Die Inschrift auf dem vierseitig umlaufenden Inschriftrahmen ist nicht mehr entzifferbar.
Das Objekt Grabplatten Oberdahlhausen ist ein eingetragenes Baudenkmal (Denkmalliste Radevormwald, laufende Nr. 76).
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