In einem Waldstück südwestlich des Landesumweltamtes NRW liegt ein einzelner Hügel. Er steht im Grenzbereich zwischen der ehemaligen Reichsabtei Werden und Reichsstift Essen. Nach H. Rieth handelt es sich um einen Gerichtsplatz, der auf einer Gebietskarte von 1582 als das Werdensche Gericht bezeichnet wird. Der Hügel hat einen Durchmesser von 9 Meter und eine Höhe von 1,15 Meter. In der Mitte ist eine Einsenkung, die von einem Schützenloch aus dem Zweiten Weltkrieg stammen dürfte. Eine Bohrkernuntersuchung 1985 von H. Mertens bestätigte den anthropogenen Charakter. Das umliegende Gelände fällt sanft nach Südwesten ein und ist mit einem Eichenbestand bewachsen, die teilweise unmittelbar auf dem Hügel stehen.
Bodendenkmal Der Galgenhügel ist eingetragenes Bodendenkmal (Essen BodD lfd. Nr. 36; LVR-ABR E 44, Eintragungstext siehe PDF-Datei in der Mediengalerie)
(LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, 2010)
Literatur
Bonczek, Willi (1975)
Essen im Spiegel der Karten. Historische Karten und Stiche vom Mittelalter bis zur Neuzeit,. S. 57, Essen.
Rieth, H. (1971)
Schuir, Jahresbericht 1969. In: Bonner Jahrbücher 171, S. 544. S. 544 Nr. 2, Kevelaer.
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