Die Doppelhofstelle Karthausen ist mit ihren Garten- und Nutzflächen als Denkmalbereich unter Denkmalschutz gestellt. Die historische Siedlungsstruktur blieb bis heute erhalten und ist repräsentatives Beispiel für die historische Kulturlandschaft des Radevormwalder Raumes.
Die Ersterwähnung von Karthausen erfolgte 1514 als „Karthusen“ (eine ungesicherte frühere Erstnennung bezieht sich 1422 auf „Karthuzen“); 1828 war Karthausen eine Doppelsiedlung in einem Quellbereich südlich des alten Weges von Lennep nach Radevormwald. Heute ist Karthausen eine unter Denkmalschutz stehende Doppelsiedlung südlich der B 229. Sie besteht aus zwei ehemaligen Wohnstallhäusern und zugehörigen Scheunen. Beide Hausgrundrisse waren bereits auf der Bürgermeistereikarte von 1828 eingetragen. Bis 1870 entstand der zu Nr. 1 gehörende Scheunenstandort. Von dem zum Hof gehörenden Bauerngarten ist nur noch die Außenhecke vorhanden. Laut Karte liegt zwischen den Höfen ein Teich, der bereits im 19. Jahrhundert bestand. Nr. 2 hat einen sichtbaren Fachwerkgiebel. Entlang der Straße zieht sich von hier aus eine alte Hecke. Eine Besonderheit von Karthausen ist der zum Teil sehr alte Baumbestand. Vor Nr. 1 stehen zwei Hausbäume, hinter dem Wohnhaus befindet sich eine Baumreihe. Nr. 2 ist mit mehreren Bäumen zur Straße abgegrenzt. Weitere Einzelbäume befinden sich auf den Grundstücken. Die ehemaligen Obstwiesen sind nur noch an Restbeständen ablesbar.
(LVR-Fachbereich Umwelt, 2008)
Literatur
Pampus, Klaus / Oberbergische Abteilung 1924 e.V. des Bergischen Geschichtsvereins (Hrsg.) (1998)
Urkundliche Erstnennungen oberbergischer Orte. (Beiträge zur Oberbergischen Geschichte, Sonderband.) Gummersbach.
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