In unmittelbarer Nachbarschaft zum Hof Groß-Beckes und ab 1906 zum Mädchenheim Scheidt in der Bauerschaft 7 lag bis zum Abriß im Oktober 1972 der Kotten Klein-Beckes.
Der Heimatforscher Herbert Schmitz schreibt dazu: „Ob es sich bei dem Kotten Klein-Beckes um einen frühen Abspliß vom unmittelbar daneben gelegenen Hof Groß-Beckes handelt, konnte bisher nicht ermittelt werden. Es ist aber wahrscheinlich.
Der kurmüdige*) und 25 pr. Morgen große Pachtkotten wurde 1827 in der Aufstellung “Die abteilich Werdenschen in keinen Sadelhof gehörigen Behandigungsgüter„ aufgeführt. Diese Auflistung ist aber irreführend, da dieser Kotten mit weiteren noch genannten Häusern und Grundstücken unzweifelhaft bisher dem Oberhof Kettwig unterstellt war, was sich auch klar belegen lässt. Überraschend ist das Alter des Kottens, der 1589/90 als ein Eigentum der Werdener Bürgerfamilien Broickhausen gen. Melchior und Berntz genannt wurde (Melchior Broickhausen besaß wenig später, 1593, auch den Hof Große Beckhaus). In den Heberegistern des Oberhofes Kettwig aus dem Jahre 1397 ist ein Arnd von Beckhusen abgabenpflichtig “ ... von einem Stück Land hinter seinem Hof'. Da der Kotten Klein-Beckes dem Oberhof Kettwig unterstellt war, Groß-Beckes jedoch seit Mitte des 13. Jahrhunderts schon zum Sattelhof Raadt gehörte, kann es sich bei dieser frühen Beurkundung aus dem Jahre 1397 nur um den Kotten Klein-Beckes (oder Kleinbeckhaus) handeln.„
Im Jahre 1889 kaufte dann der Kommerzienrat Scheidt den Kotten und legte in ihm Werkswohnungen für seine Kammgarnspinnerei an. Diese Nutzung verblieb bis zum Abriss 1972. In den folgenden Jahren wurde auf dem Gelände moderne Einfamilien-Reihenhausbebauung errichtet.
*) Kurmud (auch Kurmoet, Churmudt, Churmundt, Todfall oder Besthaupt) bezeichnet eine Abgabe eines Abhängigen, die beim Tod in Form des besten Stück Viehs (Pferd, Rind) an den Grundherrn zu leisten war. (Vgl. Lexikon des Mittelalters, Bd. 1, Sp. 2071-2072)
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