Seit dem ausgehenden Mittelalter existierten in Meckenheim zwei Bannmühlen, von denen seit 1967 nur noch die „Obere Mühle“ erhalten ist. Sie gehörte ursprünglich dem Cassiusstift in Bonn und war zunächst an die Herren von Tomburg (siehe Tomburg bei Wormersdorf) und seit 1478 an verschiedene Rechtsnachfolger der Tomburger verpachtet. Die Pachtverhältnisse waren über Jahrhunderte hinweg schwierigen Belastungen unterworfen. Es sind zahlreiche Prozessakten erhalten, die Streitigkeiten um das Mühlenregal, um Wasserrechte und Pachtzinsforderungen behandeln.
Im Zuge der Säkularisation wurde das Cassiusstift 1802 enteignet und somit auch der Meckenheimer Grundbesitz privatisiert. Leider gibt es keinen Hinweis mehr, wem das Besitztum der Oberen Mühle zugefallen ist. In preußischer Zeit gegen Mitte des 19. Jahrhunderts waren die Mühle und der angrenzende Hof im Besitz der Familie Hufschlag. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts fiel die Mühle durch Heirat an die Familie Irnich. Sie betrieb die Mühle bis 1972 und musste dann aufgeben, weil sie dem Konkurrenzdruck der nach dem Zweiten Weltkrieg ausgebauten großen Industriemühlen nicht standhalten und die neuen lebensmittelrechtlichen Standards nicht erfüllen konnte. 1992 ging die Mühle in das Eigentum der Stadt Meckenheim über.
Die „Obere Mühle Meckenheim“ ist seit 1987 ein eingetragenes technisches Denkmal. Seit 2003 bemüht sich der Verein „Pro Obere Mühle Meckenheim e.V.“ mit einer Gruppe engagierter Bürger um den Erhalt der Anlage und eine Umnutzung als Besuchermühle. Bis zum Beginn der Bauarbeiten konnte der Verein regelmäßig geführte Besichtigungen und Spezialführungen für Schulklassen anbieten und insgesamt ca. 2.500 Besucher begrüßen. Im Jahr 2010 setzte die Stadt Meckenheim mit eigenen, mit Landesmitteln sowie mit Fördermitteln der Deutschen Stiftung Denkmalschutz die Grundsanierung des Mühlengebäudes und des Maschinenhauses um. Inzwischen konnte die Grundsanierung in zwei Bauabschnitten abgeschlossen werden und die Mühle erstrahlt in neuem Glanz.
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