Schloss Cappenberg mit Park in landschaftlich beherrschender Lage auf einem Bergsporn gelegenes ehemaliges Prämonstratenserstift, auf einer an drei Seiten steil aus der Lippeniederung aufragenden Geländestufe, ehemalige Stiftskirche, im Süden nahe der höchsten Stelle des Burgplateaus, romanische Querhausbasilika, Mitte des 19. Jahrhunderts freistehender Glockenturm ergänzt, ehemalige Stiftsanlage (Bodendenkmal) auf dem Plateau des Bergsporns von Bruchsteinmauer eingefasst, Toranlage der Befestigung mit vorgelagerten Gräben und Torweg, mittelalterliche Stiftsgebäude im Zuge des barocken Neubaus (Schloss) abgebrochen, die Stiftskirche von Süden umschließende große, unregelmäßige weiträumige Dreiflügelanlage, nach 1699 nach Plänen von Gottfried Laurenz Pictorius, 1863 Ostflügel verlängert, dem gartenseitigen Risalit 1839 ein Altan vorgelagert, dort weiter Ausblick über die Lippeniederungen, am Ende einer Pyramideneichenallee gelegenes Schloss Cappenberg, westlich der Stiftsmauer barockes Gartenparterre, 1718 mit Wegekreuz und Belvedere angelegt, nach 1822 mehrfach verändert, an den Hängen des Bergsporns und im anschließenden Tal Tiergarten, der schlossnahe Bereich unter Freiherr vom Stein zur Gartennutzung abgeteilt, historische Sichtbeziehungen von Süden, Südwesten, Südosten und von Westen, bedeutendes Bodendenkmal, Burganlage ab dem 9. Jahrhundert belegt.
Bäuerlicher Kulturlandschaftsbereich mit Hecken und Baumreihen (z.T. Kopfweiden) entlang persistenter Flurgrenzen und Wege und landschaftsprägenden Einzelbäumen, persistenten Ackerflächen und Grünlandbereichen. Historische Waldbereiche mit z.T. persistenten Waldrändern und anthropogene Hohlformen im Wald. Persistente Siedlungs- und Wegestruktur. Bedeutend sind auch Relikte von Wölbäckern und ein Landwehrteilstück.
Am Struckmannsberg entstanden ab 1900 Villen auf großzügigen Grundstücken in Solitärlage, in Hangsituation errichtet, u.a. drei Villen des Dortmunder Architekturbüros D. & K. Schulze.
Kulturlandschaftliches und denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regionalplanung ist eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, insbesondere
- Bewahren und Sichern von Elementen, Strukturen, Nutzungen sowie Ansichten und Sichträumen von historischen Objekten
- Bewahren des Kulturlandschaftsgefüges
- Wahren als landschaftliche Dominante
- Sichern kulturgeschichtlich bedeutsamer Böden
- Bewahren und Sichern archäologischer und paläontologischer Bodendenkmäler in ihrem Kontext
Aus: Landschaftsverband Rheinland / Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Ruhr, 2014
Internet
Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Ruhr (Abgerufen: 04.04.2016)