Eine der wenigen verbliebenen Heiderelikte als Zeugnis der Heidenutzung vor 1840. Das Dünengelände, die Zwergstrauchheide, der Sandmagerrasen und die Wacholderbestände sind Kernbestandteile des Naturschutzgebietes (seit 1937). Erhaltung durch Landschaftspflegemaßnahmen. Östlich angrenzend Waldflächen, die zum Teil seit der Zeit der Uraufnahme bestehen und noch erkennbare Waldgrenzen (Wälle) und anthropogene Hohlformen haben. Die erhaltenen Grabhügel haben Archivfunktion. Kiefernwaldaufforstungen, v.a. zur Gewinnung von Grubenholz, arrondieren die Wälder und zeigen noch die rechteckigen Parzellengrenzen. Bäuerliche Kulturlandschaft bei Westrup und Antrup, überlieferte Wege- und Siedlungsstrukturen (Drubbel), persistente Ackerstandorte und Flurgrenzen, teilweise mit Hecken. Nahezu persistente Waldgrenzen, v.a. bei Antrup.
Kulturlandschaftliches und denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regionalplanung ist eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, insbesondere
- Bewahren des Kulturlandschaftsgefüges, insbesondere Fortführung der Landschaftspflegemaßnahmen zur Erhaltung der Heidelandschaft, Waldbewirtschaftung zur Erhaltung des Bodenreliefs, der Wälle und Hohlformen
- Sichern kulturgeschichtlich bedeutsamer Böden
- Bewahren und Sichern archäologischer und paläontologischer Bodendenkmäler in ihrem Kontext
Aus: Landschaftsverband Rheinland / Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Ruhr, 2014
Internet
Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Ruhr (Abgerufen: 04.04.2016)