Bäuerlicher Kulturlandschaftsbereich mit weitgehend unveränderter Siedlungsform (Einzelhöfe) und Wegestruktur; persistenter Waldstandort mit z.T. persistenten Flurgrenzen, Grünland als traditionelle Nutzung (östlicher Bereich); Hecken und auch Baumreihen aus Kopfbäumen entlang der Flurgrenzen.
Wall- / Grabenanlage (Schanze oder frühneuzeitliche Hofstelle).
Kulturlandschaftliches und denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regionalplanung ist eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, insbesondere
- Bewahren des Kulturlandschaftsgefüges
- Sichern kulturgeschichtlich bedeutsamer Böden
- Bewahren und Sichern archäologischer und paläontologischer Bodendenkmäler in ihrem Kontext
Aus: Landschaftsverband Rheinland / Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Ruhr, 2014
Internet
Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Ruhr (Abgerufen: 06.06.2016)