Ackerterrassen wurden vor allem in Hanglagen im Zuge der ackerbaulichen Bewirtschaftung angelegt. Die ursprüngliche Parzellierung ist im Rahmen der Flurbereinigung von Zermüllen von 1890 den landwirtschaftlichen Standards des ausgehenden 19. Jahrhunderts angepasst und vor allem vergrößert worden. Aufgrund des vorherrschenden Realteilungsrechts waren die Parzellen sehr klein geworden. Um eine effektivere Landbewirtschaftung zu ermöglichen sind im Rahmen der Zusammenlegung neue Wege angelegt worden, so dass heute jede Parzelle eine Wegeanbindung hat und somit auf Flurzwang verzichtet werden konnte.
Ursprunglich wurde diese terrassierte Fläche als Ackerland genutzt. Seit den 1950er Jahren sind die Flächen im Rahmen der Umstellung auf Nebenerwerbslandwirtschaft in Grünland umgewandelt worden. In den 1980er Jahren lag diese Fläche einige Jahren brach und wurde dann wieder als Weideland in Betrieb genommen.
Peter Burggraaff, Universität Koblenz-Landau, 2014)