Ein Vorgängerbau stammte aus dem Jahr 1704. Warum damals die Mühle neu errichtet wurde, ist unbekannt. Eine Windmühle an diesem Standort ist bereits im Jahr 1503 erstmals urkundlich erwähnt. Dabei handelte es sich jeweils um eine Bockwindmühle.
Bereits seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts ist die Mühle im Besitz der Gemeinde Stommeln gewesen, die heute zu Pulheim gehört. Die Gemeinde hat auch den Neubau Mitte des 19. Jahrhunderts initiiert. 1936 verkaufte die Gemeinde
die Mühle, die kurze Zeit später in den Besitz von Peter Kamp, dem Vorfahren der heutigen Erbengemeinschaft, gelangte. Der Mahlbetrieb wurde erst 1975 eingestellt. Die vollständige technische Einrichtung blieb unverändert in der Windmühle erhalten und ist und bis 2022 umfangreich saniert wurde. Während der Arbeiten wurden Änderungen an Mauerwerk, Flügelwerk, Statik und Mechanik vorgenommen. Der Mühlenberg und die Windmühle selbst stehen heute vollständig unter Denkmalschutz. Die Flügel der Windmühle in Stommeln stellen eine Besonderheit dar. Es handelt sich dabei um so genannte Bilau-Flügel, da hier nicht wie bei vergleichbaren Mühlen Segeltuch aufgespannt wurde (z.B. in Grottenherten oder Oberaußem), sondern Aluminiumbleche auf den Holzträgern befestigt wurden. Je nach den Windverhältnissen drehen sich die Aluminiumklappen zum Wind und regeln so auch die Drehgeschwindigkeit der Mühle.
„Am 28. Februar 1860 beschloß der Stommelner Gemeinderat den Neubau einer gemeindeeigenen Windmühle, und zwar 'möglichst dicht hinter der jetzigen Mühle', wozu man das benötigte Bauland ankaufte. Statt der bisherigen Bockmühle, deren Existenz sich bis 1503 zurückverfolgen läßt, plante man eine Turmmühle, bei der sich nicht, wie bei der Bockmühle, der ganze hölzerne Mühlenkasten nach dem Wind drehte, sondern nur die auf dem kegelförmigen Ziegelsteinturm sitzende Kappe mit den Windmühlenflügeln.
Bereits 1860 wurde der Mühlenturm errichtet, der unten einen Durchmesser von 33 Fuß, am oberen Ende von 20 Fuß hat und eine Höhe über dem Fundament von 42 ½ Fuß. (…)
Über der Torfahrt ließ man einen ovalen Wappenstein einmauern mit dem Jülicher Löwen und der Jahreszahl 1860 als Hinweis auf das Jahr des Baubeginns. Die Umschrift entlehnte man den mittelelterlichen Stommelner Schöffensiegeln: S(igillum) SCABINORUM DE STUMBELE – Siegel der Schöffen von Stommeln.
Die Inbetriebnahme der Mühle verzögerte sich noch bis Ende Februar 1864.“ (www.vfg-pulheim.de)
Hinweise
Das Stommelner Windmühle ist wertgebendes Merkmal des Kulturlandschaftsbereichs Stommelner Windmühle (Regionalplan Köln 305) und ein eingetragenes Baudenkmal (Denkmal-Nr. I/107, Eintragung am 29.05.1985).
(LVR-Fachbereich Umwelt, 2011)
Internet
www.vfg-pulheim.de: Verein für Geschichte Pulheim e.V., Denkmäler in Pulheim, Text: Josef Wißkirchen (abgerufen 13.09.2011)
muehlen.rmdz.de: Stommelner Windmühle (abgerufen 10.12.2018)