Die ehemalige Wassermühle Meutemühle ist ein Fachwerkbau des 19. Jahrhunderts mit Walmdach und Teil einer freistehenden Hofanlage. Das Wasserrad ist nicht mehr vorhanden, Getriebe und zwei Mahlgänge sind erhalten. Die Mühle befindet sich heute in Privatbesitz.
Lage Die Meutemühle liegt am Scherfbach im Einzugsgebiet der Dhünn.
Geschichte 1820: Bau der Meutemühle (Nicke, Bergische Mühlen, S. 227). 1965: Stilllegung (Nicke, Bergische Mühlen, S. 227).
Concession für die Gebrüder Wilhelm und Anton Winckelhausen zur Anlage einer oberschlägigen Frucht-Mahlmühle am Schärfenbach. Nachdem die Gebrüder Wilhelm und Anton Winkelhausen auf der Meuten in der Bürgermeisterei Odenthal ihre Absicht, an dem Schärfen-Bach eine oberschlägige Frucht-Mahlmühle anzulegen in dem öffentlichen Anzeiger der Stücke 8, 9 und 10 unseres diesjährigen Amtsblattes gehörig zur öffentlichen Kunde gebracht haben, und zwar von der Freyfrau von Weichs, geborne Freiin von Steinen zu Bonn gegen diese projectirte Anlage Einspruch gethan, derselbe aber im Ganzen unkräftig befunden worden ist, übrigens aber dem in Rede stehenden Vorhaben in polizeilicher Hinsicht nichts entgegen steht, so wird den genannten Zugetrauten auf ihr desfalls unterm 18ten Februar d.J. an die landräthliche Behörde des Kreises Mülheim gerichtetes Gesuch, die Concession zur Anlegung einer oberschlägigen Frucht-Mahlmühle an dem bezeichnetem Orte hiermit ertheilt, denselben jedoch dabey zur austrucklichen Bedingung gemacht, das Wasser des Schärfen-Bachs zum Betrieb ihrer Mühle nur dann stauen und in einem Sammelteiche auffangen zu dürfen wenn die Besitzerin der unterhalb gelegenen beiden Mühlen der Oel- und Hollands-Mühle, besagte Freyfrau von Weichs auch ihrerseits die Befügnis dazu einräumt. Die Nichteinhaltung dieser Bedingung wird, da die g. von Weichs mit Grund verlangen kann, daß ihr durch die Anlage der g. Winkelhausen das zum Betrieb ihrer erwähnten Mühlen bisher ununterbrochen zugeflossene erforderliche Wasser durch willkührliches Aufstauen nicht entzogen werde, den Verlust gegenwärtiger Concession zur unausbleiblichen Folge haben. Sonst aber werden wir die Concessionarien, so fern sie sich innerhalb der Schrancken der Gesetze und dieser Concession halten, bei allen daraus herzuleitenden Rechten kräftig schützen. Cöln den 12ten September 1820. Königlich Preußische Regierung, zweite Abtheilung (Original im Besitz des Mühleneigentümers)
Meutemühle b. Odenthal d. 23.3.1919. An das Bürgermeisteramt in Odenthal. Gesuch der Gebr. Peter und Wilhelm Winkelhausen in Meute-Mühle um erneute Genehmigung der Frucht- und Mahlmühle. Am 12. September 1820 wurde für unsern Mühlenbetrieb de Konzession zur Anlage einer oberschlägigen Frucht-Mahlmühle am Scherfbach erteilt, und zwar mit der Genehmigung, daß das Wasser des Scherfbaches zum Betrieb der Mühle in einem Sammelteiche aufgefangen werden kann. Wir bitten zu diesem Zwecke die erneute Genehmigung erwirken zu wollen. Peter Winkelhausen. Wilh. Winkelhausen (Abschrift/Konzept im Besitz des Mühleneigentümers)
1922 (Februar 15) Einspruch der Gräflich Wolff-Metternich'schen Hauptverwaltung gegen den Antrag der Mühlenbesitzer Urban Kramer zu Funkenhof bei Odenthal und Wilhelm Winkelhausen zu Meuthemühle bei Odenthal auf Eintragung von Fischereirechten im Scherfbach in das Wasserbuch. Das Fischereirecht im Scherfbach stehe ausschließlich den Herrn Grafen Wolff Metternich zu. Die Fischereigerechtigkeit am oberen Scherfbach, an dem die Metutemühle liege, sei durch Ankauf des Rittergutes Amtmannschaft laut notariellem Vertrag vom 11. Oktober 1860 mit erworben worden. Neben der ständigen Possession in beiden Fällen komme weiter in Betracht, dass die Mühlenbachanlagen derart mit dem Bachlauf in verbindung stehen, dass die Fische aus- und einwechseln können. In solchem Falle stehe das Fischereirecht nicht dem Grundeigentümer sondern dem zu, der am Bachlauf selbst fischereiberechtigt sei. (Original im Besitz des Mühleneigentümers)
Technik Das Mühlenhaus mit Mahleinrichtung sowie der Mühlenteich stehen unter Denkmalschutz. Das oberschlächtige Wasserrad befand sich im Keller in einer Radkammer. Es ist nicht mehr vorhanden. Die Radkammer ist vermauert und nicht einsehbar. Die Mühle verfügt über einen Stauteich, der verkleinert wurde. Früher reichte er bis zur Stirnseite der gegenüber liegenden Scheune. Das Betriebswasser wurde durch ein Rohr unter Flur zur Radkammer geleitet. Das Unterwasser ist bis zur Einleitung in den Scherfbach ebenfalls verrohrt. Im Getriebekeller ist das eiserne Kegelradgetriebe erhalten. Die Buchenkämme sind größtenteils herausgebrochen. Zwei Mahlgänge mit Läufer und Bodenstein in situ vorgefunden. Die Hölzerne Bütte und das Rumpfzeug (Trichter, Rüttelstecken, Schütte) fehlen. Die Zange des Steinkrans (Galgen) liegt im Getriebekeller. Das Wasserrecht wurde durch die Untere Wasserbehörde (Rheinisch-Bergischer Kreis) aufgehoben. Das Wehr im Scherfbach wurde zur Herstellung der Durchgängigkeit rückgebaut. Auch die Fundamente sollen durch den Wupperverband noch entfernt werden. (Ortsbegehung R. Kreiner, RMDZ mit dem Mühleneigentümer, 14.1.2013)
Zustand und Nutzung 1998: Die Meutemühle ist sehr gut erhalten. Das Wasserrad befindet sich in einem Eishaus. Das Kronrad-Getriebe und die beiden Mahlgänge – allerdings ohne die Bütten – sind komplett erhalten. Der Mahlboden ist mit starken Eichenbalken gezimmert. Mitten im Getriebe steht noch ein Korb voller Weißbuchen-Kammen. Aus einer der beiden Mahlachsen zweigt ein Seitengetriebe ab, das den nicht mehr vorhandenen Sechskantsichter antrieb. Auch von außen bildet die Meutemühle mit Anwesen, Teich und Hof ein sehr schönes Ensemble. Die Anlage steht unter Denkmalschutz und die Besitzer wissen dies auch zu würdigen (Nicke, Bergische Mühlen, S. 227).
Die Hofanlage der ehemaligen Meutemühle ist Privateigentum und nicht zu besichtigen. Adresse: Meutemühle 1, 51519 Odenthal
(Ralf Kreiner, 2013)
Literatur
Nicke, Herbert (1998)
Bergische Mühlen. Auf den Spuren der Wasserkraftnutzung im Land der tausend Mühlen zwischen Wupper und Sieg. Wiehl.
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