In den Usinger Nachlässen wird 1774 Erbleihmüller Jos. Ph. Bangert genannt. Die Mühle verbleibt bis 1786 in der Familie Bangert. Beim Aufstellen der Stockbücher 1853 werden Unklarheiten festgestellt wegen der Bannpacht der beiden Mahlmühlen (Kleinmühle und Untere Mühle). Nachforschungen ergaben:
In Rod bestand früher eine herrschaftliche Erbleihmühle, die Hammer- oder Bangertsche Mühle. Wegen unaufhörlicher Streitigkeiten zwischen deren Besitzer und der Röder Hammerverwaltung über die Wasserbenutzung brachte die Fürstliche Hofkammer diese Mühle in Erbleihe an sich unter der Bedingung, dass sie dem Müller oberhalb des Ortes Rod eine neue Mühle bauen lasse. Weil allerdings drei Mahlmühlen am selben Ort zu viel seien, baten die beiden anderen Mühlenbesitzer (Kleinmühle und Untere Mühle), die Bangertsche Mühle wegzunehmen und nicht wieder aufzubauen. Sie seien bereit, die Pacht, welche die Bangertsche Mühle gegeben habe, „auf ewige Zeiten“ zu übernehmen und zu entrichten. Diese Übereinkunft stammt von 1784; der Bangertsche Müller wurde abgefunden und die Übereinkunft 1786 genehmigt. Daher haben beide Mühlen, die Kleinmühle und die Untere Mühle, Bannpacht zu zahlen.
Einen umfassenden Bericht über den Schmiedhof und die anderen Mühlen und Betriebe in Rod an der Weil legten 2008 Karl-Otto Kilb und Heinz Maurer vor. Allerdings konnten ohne genaue Ortskenntnis und ohne weitere Recherchen die vielen Einzelheiten nicht eindeutig den entsprechenden Standorten zugeordnet werden.
(Universität Koblenz-Landau, Geographie / Kreisarchiv des Hochtaunuskreises und Förderverein des Kreisarchivs e.V., 2012)
Quelle
Recherche von Frau Ingrid Berg (Signatur 10.M31)