Hammermühle (Weilrod / Rod an der Weil)

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Kulturlandschaftspflege, Landeskunde
Gemeinde(n): Weilrod
Kreis(e): Hochtaunuskreis
Bundesland: Hessen
Koordinate WGS84 50° 20′ 25,17″ N: 8° 22′ 40,24″ O 50,34033°N: 8,37784°O
Koordinate UTM 32.455.727,65 m: 5.576.655,82 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.455.784,72 m: 5.578.447,17 m
1594 werden Mühle, Hammerwerk, Weiher und Wehr erwähnt. Die Mühle war zunächst im Besitz des jeweiligen Amtsschultheißen. Im Verzeichnis von 1694 wird Meister Ambrosius genannt. Ab 1713 betreibt Joh. Ambrosius Bangert die Mühle, die er in Erbleihe (1753) erhalten hat. 1766 beschwert sich Johannes Bangert darüber, dass Jost Will, der eine Mahlmühle neben ihm habe, ihm das Wasser absperre. Nur wenn er ihm von jeder „Meste“ einen Schoppen gebe, lasse er ihm Wasser zukommen. Manchmal nicht mal dann, so dass viele außer Landes Öl schlagen lassen müssen. Er möchte seine Mühle abbrechen und einige Büchsenschüsse „die Weilbach hinauf“ sie wieder aufrichten. Das ist aber nicht geschehen, sie erscheint allerdings später als Mahlmühle.

In den Usinger Nachlässen wird 1774 Erbleihmüller Jos. Ph. Bangert genannt. Die Mühle verbleibt bis 1786 in der Familie Bangert. Beim Aufstellen der Stockbücher 1853 werden Unklarheiten festgestellt wegen der Bannpacht der beiden Mahlmühlen (Kleinmühle und Untere Mühle). Nachforschungen ergaben:
In Rod bestand früher eine herrschaftliche Erbleihmühle, die Hammer- oder Bangertsche Mühle. Wegen unaufhörlicher Streitigkeiten zwischen deren Besitzer und der Röder Hammerverwaltung über die Wasserbenutzung brachte die Fürstliche Hofkammer diese Mühle in Erbleihe an sich unter der Bedingung, dass sie dem Müller oberhalb des Ortes Rod eine neue Mühle bauen lasse. Weil allerdings drei Mahlmühlen am selben Ort zu viel seien, baten die beiden anderen Mühlenbesitzer (Kleinmühle und Untere Mühle), die Bangertsche Mühle wegzunehmen und nicht wieder aufzubauen. Sie seien bereit, die Pacht, welche die Bangertsche Mühle gegeben habe, „auf ewige Zeiten“ zu übernehmen und zu entrichten. Diese Übereinkunft stammt von 1784; der Bangertsche Müller wurde abgefunden und die Übereinkunft 1786 genehmigt. Daher haben beide Mühlen, die Kleinmühle und die Untere Mühle, Bannpacht zu zahlen.

Einen umfassenden Bericht über den Schmiedhof und die anderen Mühlen und Betriebe in Rod an der Weil legten 2008 Karl-Otto Kilb und Heinz Maurer vor. Allerdings konnten ohne genaue Ortskenntnis und ohne weitere Recherchen die vielen Einzelheiten nicht eindeutig den entsprechenden Standorten zugeordnet werden.

(Universität Koblenz-Landau, Geographie / Kreisarchiv des Hochtaunuskreises und Förderverein des Kreisarchivs e.V., 2012)

Quelle
Recherche von Frau Ingrid Berg (Signatur 10.M31)

Literatur

Kreisarchiv des Hochtaunuskreises (Hrsg.) (2012)
Mühlen im Hochtaunuskreis: Urselbach, Westerbach, Rentbach, Rombach/Liederbach, Dattenbach, Emsbach, Weil, Wiesbach, Literatur- und Abbildungsverzeichnis. (Mühlen im Hochtaunuskreis: Historische Standorte, Wasserläufe, Betriebe und Betreiber, eine Dokumentation - begründet von Reinhard Michel, fortgeführt von von Ingrid Berg und Alexander Wächtershäuser, Band 2.) Bad Homburg v.d. Höhe.

Hammermühle (Weilrod / Rod an der Weil)

Schlagwörter
Fachsicht(en)
Kulturlandschaftspflege, Landeskunde
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
keine Angabe
Historischer Zeitraum
Beginn 1594, Ende 1803

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„Hammermühle (Weilrod / Rod an der Weil)”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/O-57826-20121129-9 (Abgerufen: 14. Dezember 2024)
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