Abbaustellen von Lockergestein im Tagebaubetrieb sind zunächst einmal herbe Wunden in der Landschaft mit massivem und nicht mehr zu reparierendem Eingriff in das natürliche Schichtgefüge. Nach dem Auslaufen des Abbaubetriebes werden solche Tagebaugruben oftmals mit anderem Material verfüllt und rekultiviert, womit zumindest der Oberflächenkosmetik Genüge getan ist. Aus naturschützerischer Sicht ist die Wiederverfüllung von Abbaulöchern nicht in jedem Fall wünschenswert.
Kies- und Tongruben entwickeln nach dem Auflassen ihre eigene ökologische Dynamik und werden nach aller Erfahrung zu bemerkenswert artenreichen Lebensräumen mit oftmals hohem Anteil an Rote-Liste-Arten. Bevorzugt finden sich hier solche Artengefüge ein, die in der intensiv genutzten Kulturlandschaft nur noch Randpositionen besetzen können. Wer ändern eine Grube gräbt, leistet also im Prinzip aktiven Artenschutz.
(Bruno P. Kremer, 2004)
Literatur
Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e.V. (Hrsg.) (2004)
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