Das Gerichtsgebäude wurde in den Jahren 1854 bis 1856 errichtet. Der dreigeschossige Putzbau besteht aus zwei parallel gestellten Querflügeln, die an beiden Enden vor dem sie verbindenden Hauptflügel überstehen. Der Hauptflügel weist die doppelte Breite der Querflügel auf. Die Ecklinsen enden als freistehende Pfeiler über der Traufe. Ein Bogenfries schließt unterhalb der Traufe die Wände ab. Der Gerichtssaal im linken Gebäudeflügel ist durch einen Risalit mit drei gekuppelten Achsen in Rundbogenblenden hervorgehoben, welche die Höhe der beiden Obergeschosse einnehmen. Im Jahr 1935 wurde das Gebäude umgebaut und durch einen weiteren Flügel erweitert. 1985 erhielt das Gerichtsgebäude wieder seine ursprüngliche Außenfassung in einem rötlichen Sandton.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und ist im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler des Kreises Neuwied eingetragen.
(Miriam Lux, Universität Koblenz-Landau, 2014)
Literatur
Backes, Magnus; Merian, Hans (1986)
Neuwied. Schloss und Stadtkern. (Rheinische Kunststätten, Heft 310.) Neuss.
Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler, Kreis Neuwied. Denkmalverzeichnis Kreis Neuwied, 9. Februar 2023. Mainz. Online verfügbar: denkmallisten.gdke-rlp.de/Neuwied, abgerufen am 16.06.2023
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