Der Richtplatz oberhalb des Pillebachs ist auf den historischen Karten der zwischen 1801 und 1828 erarbeiteten Topographischen Aufnahme der Rheinlande nicht mehr gesondert ausgewiesen. Ein hier rund einen Kilometer nordöstlich befindlicher „Hexhof“ – zwischenzeitig in der Preußischen Uraufnahme 1836-1850 auch als „Höxhof“ geführt – hat wohl einen anderen Namensursprung.
Der Gerresheimer Historiker Peter Stegt entdeckte eine auf das Jahr 1800 datierte Karte „Plan über den Gerichtsplatz oder sogenannten Galgenberg, im Amt Mettmann bei Gerresheim gelegen“, in der ein Schleichweg verzeichnet ist, der als „Weg zur Hinrichtungsstätte“ bezeichnet ist. Stegt zufolge gelten neben dem Gallberg auch die Hardt (im Bereich der heutigen Gerresheimer Straße Auf der Hardt) oder der Steinweg in Gerresheim als mögliche Hinrichtungsstätten (www.nrz.de).
Heute befindet sich das Areal des einstigen Richtplatzes am Gallberg in dem etwa 74 Hektar Fläche einnehmenden Naturschutzgebiet „Pillebachtal und Dernkamp“ (vereinzelt auch als „Pillebachtal, Dernkamp und Gallberg“ geführt).
Hinrichtungsstätten des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, deren Namen sich noch oft mit „Galgenberg“, „Galgenhügel“ o.ä. in heutigen Straßennamen wiederfinden, befanden sich häufig als Zeichen der Herrschaft an den Grenzen der früheren Gerichtsbezirke. Um eine Abschreckung vor den Strafen zu erzielen, sollten die Richtstätten weithin sichtbar sein und lagen daher meist auf Anhöhen. Wegen des verbreiteten Aberglaubens, die Hingerichteten würden als untote Wiedergänger Unglück über die Gemeinden bringen, befanden sich Richtstätten außerhalb der Orte.
Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen der von der Landesherrschaft ausgeübten Hohen, Hoch- bzw. Blutgerichtsbarkeit für Verbrechen, die mit Leibstrafen oder gar dem Tode bestraft werden konnten (wie z.B. Mord, Raub, Sodomie oder Hexerei) und der für geringere Delikte zuständigen niederen Gerichtsbarkeit, welche meist in der Zuständigkeit der Grundherren lag.
Das bereits während des 13. und der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts Ansätze zur Stadtwerdung aufzeigende Gerresheim wurde 1368 durch die Grafen von Berg förmlich vom dorpe (Dorf) zur stede vryheit (Freiheit, hier de facto Stadt) erhoben (Wensky 2008 und Holdt 2008) und durfte mit der vollen Gerichtsbarkeit von Düsseldorf 1371 eine eigene Hinrichtungsstätte mit Galgen an der Bergischen Landstraße errichten.
Fabricius (1898) führt die „Honschaft Ludenberg (Düsseldorf)“ noch für das Jahr 1789, also vor der Zeit der französischen Besetzung, als Teil des Gerichts Gerresheim im Bergischen Amt Mettmann. Eine Honschaft (auch Honnschaft, Hundschaft u.ä.) war in weiten Teilen des Rheinlands die unterste Verwaltungseinheit und umfasste meist mehrere Hofstellen.
Auf dem Richtplatz am Gallberg wurden nach dem letzten Hexenprozess am Niederrhein in den Jahren 1737/1738 die der Hexerei für schuldig befundenen Frauen Helena Curtens und Agnes Olmans am 19. August 1738 hingerichtet. Weil sie geständig war, fiel der erst 16-jährigen Helena Curtens ein „gnädiger Tod“ zu: Sie wurde vor dem Verbrennen mit einer Kette um den Hals getötet. Die damals 48 Jahre alte Agnes Olmans hingegen verbrannte man bei lebendigen Leib (www.nrz.de). Danach fanden am Niederrhein keine Hexenprozesse mehr statt.
An die damaligen Geschehnisse erinnert seit 1989 der „Gerresheimer Hexenstein” an dem 2011 nach den beiden Opfern benannten Helena-Curtens-und-Agnes-Olmans-Platz.
(Franz-Josef Knöchel, Digitales Kulturerbe LVR, 2026)
Internet
langzeitarchivierung.bib-bvb.de: Hexenverfolgungen in Düsseldorf (ursprünglich unter www.historicum.net, Text Erika Münster-Schröer, 19.01.2009, abgerufen 01.06.2026)
www.nrz.de: Ein Galgen hoch über der Stadt (Text Annabell Fugmann, Neue Ruhr Zeitung vom 25.03.2017, abgerufen 01.06.2026)
www.nrz.de: Der letzte Hexenprozess am Niederrhein war in Düsseldorf (Text Anne Grotjohann, Neue Ruhr Zeitung vom 07.11.2018, abgerufen 01.06.2026)
nsg.naturschutzinformationen.nrw.de: Naturschutzgebiet Pillebachtal und Dernkamp (D-010) (abgerufen 01.06.2026)