Geschichte vor Errichtung des Hauses Balkhausen
Im Zuge von Archäologischen Grabungen wurden auf dem Grundstück des Hauses Hauptstraße 68-70 Töpferöfen des 16. und 17. Jahrhunderts (LVR-ABR-OA 1124042, ZÜ 1992/0028) sowie ein Scherbenlager des 19. Jahrhunderts gefunden (UDB Frechen, Unterlagen).
1795 lebte auf dem Grundstück mit der Hausnummer 269 der Ouvrier Bernard Statz (Adressverzeichnis 1795, in Heeg 1994).
Das Wohnhaus Balkhausen
Das Wohn- und Geschäftshaus in der Hauptstraße 68 wurde 1902 als „Haus Balkhausen“ errichtet. Die Parzelle gehörte laut Fluchtlinienplan (Stadtarchiv Frechen, S4 191 Blatt 1) Johann Balkhausen (1869-1962, rhein-erft-geschichte.de), der 1913 zu den Teilhabern und Mitgründern der Frechener Steinzeugröhren-Fabrik GmbH an der Bachemer Straße zählte.
Das Wohnhaus gehört zu den wenigen Beispielen noch erhaltener städtischer Bauweise, die zu Beginn der Industrialisierung auch in Frechen Anwendung fand. Die Fassade des zweigeschossigen repräsentativen Wohn- und Geschäftshauses setzt sich aus einfarbigen Klinkern in Kombination mit Zierputz zusammen. Das Erdgeschoss wurde mit Schaufenstern versehen; daneben befand sich zudem die Hofdurchfahrt zum Lager- und Kontorgebäude.
Kulturhistorische Bedeutung
Das Haus Balkhausen ist eines der wenigen erhaltenen Exemplare der Wohnhäuser, die zu Beginn der Industrialisierung in Frechen in städtischer Bauweise errichtet wurden. Es steht in funktionalem Zusammenhang mit der Steinzeugindustrie von Frechen.
Hinweis
Das Objekt „Haus Balkhausen“ ist ein eigetragenes Baudenkmal (Denkmalliste der Stadt Frechen, laufende Nr. A 102).
(Nicole Schmitz, LVR-Abteilung Kulturlandschaftspflege, 2025)
Internet
rhein-erft-geschichte.de: Totenzettelsammlung, Johann Balkhausen, Totenzettel-Nr. 10742 (abgerufen am 18.08.2025)
Quellen
LVR-ABR-OA, Ortsarchiv des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Nummer 1124042, ZÜ 1992/0028
Fluchtlinienplan von 1904 (Stadtarchiv Frechen, S4 191 Blatt 1)
Untere Denkmalbehörde Frechen (UDB Frechen)
- Denkmalblatt A 102, zugehöriges Gutachten von Egon Heeg
- Denkmalblatt B 21