Ehemaliger Untergraben zur Sieg, Allner Mühle, Hennef (2023)
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Julia König / Landschaftsverband Rheinland
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Julia König
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Außenansicht mit dem turmartigen Gartenhaus an der hohen Umfassungs- und Stützmauer des Schlosses, historische Aufnahme.
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unbekannt
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Das Schloss von Osten, links die Sieg.
Zeichnung von Renier Roidkin, um 1720/30.
LVR-ADR, Grafische Sammlung, Skizzenbuch II, Blattnr. 392.
Literatur:
Walther Zimmermann und Heinrich Neu, Das Werk des Malers Renier Roidkin. Ansichten westdeutscher Kirchen, Burgen, Schlösser und Städte aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Düsseldorf 1939. (=Beiheft 1 der Kunstdenkmäler der Rheinprovinz), Nr. 12.
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LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
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Renier Roidkin
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In Hennef-Allner direkt an der Sieg findet sich die Mühlenwüstung „Allner Mühle“ unterhalb von Schloss Allner. Der Standort soll nach Aufgabe einer Mühle in deren Nähe des Ortes „Müschmühle“ an der Bröl im 17. Jahrhundert angelegt worden sein. Das Wasser wurde von der Bröl abgezweigt und über einen langen Obergraben - an der Mündung der Bröl in die Sieg vorbei - zum unterschlächtigen Wasserrad geführt und floss hinter der Mühle über einen relativ kurzen Untergraben direkt in die Sieg zurück.
Die Allner Mühle wurde bis zum Ende des Mahlzwangs 1810 als herrschaftliche Mühle von Schloss Allner betrieben. Bis dahin mussten die umliegenden Bauern ihr Getreide in der Mühle mahlen lassen und Abgaben an den Landesherren zahlen. Die letzten Mühlengebäude wurden 1811 gebaut. Im Jahr 1973 wurde das Mühlengebäude abgerissen. Bis zur Betriebsaufgabe1971 wurde noch durch Alois Verspohl gemahlen. Erhalten geblieben sind Teile des südlichen Mauerwerks und des ca. 100-jährigen Wasserrads. Auch Relikte des Staubeckens mit Überlauf, des Stauteichs und der Teile des Grabenverlaufs sind im Gelände auszumachen. Die verliebenden Elemente der Allner Mühle sind über einen Steg mit Informationstafel von der Schlosstraße aus sichtbar.
Die Mühlenwüstung „Allner Mühle“ mit ihren Relikten ist ortsfestes Denkmal und ortsfestes Bodendenkmal gem. §3 DSchG NW (Denkmalliste der Stadt Hennef, Stand: 29.02.2012).
Ortsfestes Denkmal und ortsfestes Bodendenkmal gem. § 3 DSchG NW
Fachsicht(en)
Kulturlandschaftspflege
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Auswertung historischer Karten, Vor Ort Dokumentation, Literaturauswertung, Geländebegehung/-kartierung
Historischer Zeitraum
Beginn 1650 bis 1700, Ende 1971 bis 1973
Empfohlene Zitierweise
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