Die Heinrichsmühle am Hasenbach bei Reichenberg ist ein Fachwerkhaus, das wohl aus dem 17./18. Jahrhundert stammt. Es verfügt über zwei Stockwerke und ist teilweise massiv gebaut sowie mit Schiefer verkleidet. Der Kniestock stammt aus dem 19. jahrhundert. Zur Mühle gehört auch eine Fachwerkscheine, ebenfalls teilweise massiv gebaut, die aus dem 18. oder 19. Jahrundert stammt sowie ein Stallgebäude und ein weiteres Wohnhaus.
Die günstige Lage unmittelbar am Zusammenfluss zweier Bäche, Bogeler und Reitzenhainer Bach, sicherten den Wasserbedarf, um jederzeit Getreide mahlen zu können. Auf dem gleichen Grundstück befindet sich auch eine ehemalige Ölmühle, die getrennt von der Getreide-Mahlmühle betrieben wurde und später durch Erbteilungen auch andere Besitzer hatte. Grundmauern und Gebälk der alten Bannmühle sind noch vorhanden, ebenso das Gebäude der alten Ölmühle. Auf dem Standort des ehemaligen Backhauses neben der Ölmühle wurde in der Gegenwart ein Wohnhaus errichtet
Geschichte
Erstmals wurde die Heinrichsmühle 1425 in den Kellnereirechnungen der Grafen von Katzenelnbogen auf Burg Reichenberg erwähnt. Die günstige Lage unmittelbar am Zusammenfluss zweier Bäche, Bogeler und Reitzenhainer Bach, sicherten den Wasserbedarf, um jederzeit Getreide mahlen zu können. Als 1479 die katzenelnbogischen Besitzungen als Erbe an den Schwiegersohn, Landgrafen Heinrich von Hessen, kommen, ist dokumentiert, dass der Graf die Wächter- und Schutzfunktion für die Mühle wahrnimmt, andererseits aber auch eine Kontrollfunktion über die Einnahmen und Ausgaben des Müllers ausübt. Bei den Erbstreitigkeiten und Auseinandersetzungen setzt der Landgraf alles daran, seine Erbgüter zu sichern. In Urkunden wird sie immer wieder als Reichenberger Bannmühle bezeichnet, was besagt, dass ursprünglich die Lehnsherrn bestimmten, wer ihrer Hörigen und Untertanen der umliegenden Dörfer in dieser Mühle mahlen lassen musste. Einnahmen und Ausgaben des Erblehn-Müllers waren so genauestens überprüfbar, und der Lehnsherr wusste, welche Forderungen er an seinen Müller stellen konnte.
1869 kauft der Erbleihmüller Justus Henrich die Mühle für 3.810 fl. (Gulden) nebst Zubehörungen. Die Zeit der Bannbezirke gehört durch die Bauernbefreiung, die Zehntablösung und den Erwerb der Bannmühlen, meistens durch den Beständer, der Vergangenheit an. Die Bannbriefe von 1656 bis 1869 sind heute noch im Besitz der Nachkommen von Justus Henrich.
Nach diesem käuflichen Erwerb durch Justus Henrich wird sie auch heute noch oft ‘Justese Miehl’ genannt. In gegenwärtigen Karten trägt sie die Bezeichnung Henrichs Mühle. 1907 wird das alte Holz-Mühlenrad durch ein Rad aus Eisen mit einem Durchmesser von acht Metern ersetzt. Gespeist wurde es von den beiden Mühlenteichen aus dem Bogeler- und dem Reitzenhainer Bach und trieb die Mahlgänge für einen Mehl- und zwei Schrotgänge an.
Mit der Installation der Elektrizität im Dorfe 1913 gibt es auch kurze Zeit später die ersten elektrisch betriebenen Schrotmühlen. Bereits zu Beginn des Zweiten Weltkrieges (1939-1945), als der letzte Müller (Ernst Henrich) zur Wehrmacht eingezogen wird, erfolgt die Stilllegung des Mehlganges. Nach dem Krieg 1945 verliert die Bannmühle an Bedeutung und stellt auch bald ihren Betrieb als Schrotmühle ein.
Auf dem gleichen Grundstück befindet sich auch eine ehemalige Ölmühle, die getrennt von der Getreide-Mahlmühle betrieben wurde und später durch Erbteilungen auch andere Besitzer hatte.
Grundmauern und Gebälk der alten Bannmühle sind noch vorhanden, ebenso das Gebäude der alten Ölmühle. Auf dem Standort des ehemaligen Backhauses neben der Ölmühle wurde in der Gegenwart ein Wohnhaus errichtet.
Der Bannbrief
Der Bannbrief für seine Reichenberger Mühle hat folgenden Wortlaut (Transkription):
„Von Gottes Gnaden, Wir Ernst, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herzchfeld, Graf zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda und Schaumburg p.p., thue kund und bekenne hiermit öffentlich vor uns und unseren Erben und nachkommende Fürsten zu Hessen, daß wir unsere Mahl-Mühle unten an Schloß Reichenberg gelegen, samt ihrer Zugehörde und sonderlich der Gebrauch der Weyde oberhalb derselbigen Mühle, die Bach unter dem Weylhöler Teich hinauf bis an Krieler Wiesen, Adam Wieganden und Appollinare, seiner ehelichen Hausfrauen, und ihrer beyder rechten leiblichen Erben, jetzt aufs Neue zur Erblehen verliehen haben. Thue dasselbe auch hiermit und in Kraft dieses Briefes als und dergestalt, daß jetzt belehnte Eheleuthe und ihre Erben dieselbe Mühle mit Hausung, Dach-Gefächer, Steinen, seiner laufenden Geschirre und aller anderer Gerätschaft und Zugehörde auf ihre Kosten, im wesentlichen Bau und Besserung halten sollen, und nachdem die Mahlgäste dieser Mühle, nemlich die von Reichenberg, Patersberg, Offenthal, Reitzenhahn und Auel in derselben zu mahlen verpflichtet und verbunden seyend, auch hierfür bleiben sollen. So sollen gedachte Beständerer und deren Erben, so die Mühle je zu Zeiten in Gebrauch haben werden, denselben Mahlgästen auch rein und klein, dazu treulich und wohl mahlen. Dagegen die vorgenannten Mahlgäste hieraus verpflichtet seyn sollen, jederzeit die Steuer, die man in solcher Mühl bedürfen wird, aus ihren Kosten dahin zu liefern, und die Teich- oder Wassergräben in guter Bauung zuhalten, und so man Bau-Holtz zu solcher Mühl von Nöthen hätte, soll einem Müller solches alleweg unseretwegen geben und durch unsere Unterthanen bey die Mühl geliefert werden. Hingegen sollen von solcher ehegenannten Mühl Adam Wigand und dessen Hausfrauen, oder ihre Erben, welche unter denen diese Mühle immer haben werden, jährlichen und eines jeden Jahres besonders auf St. Martins Tag Zins, zehn Malter Korn, Bopparter Maß, guter reiner Mühlweizenfrucht und Kaufmannsguth in unser Schloß und Kellerey Reichenberg unverzüglich liefern, und bezahlen, und wenn die Beständers oder ihre Erben an entrichtung der Pfacht säumig würden, oder die Mühl als abgedacht nicht aufrecht hielten, deren keines doch seyn sollt, haben sie uns zu geneigtem Unterpfand eingesetzt, einen Kohl-Garthen, vor der Mühl trennt aber eine wüste Hecke unter die Bach. Item einen Baum-Garthen darbey, samt allen ihren jeweiligen Güthern, an welchen wir uns auf allen unverhofften Fall des Nachstands, Kosten und Schaden genugsam zuerheben gut mit Gewalt haben sollen alles sonder gefährde und arglist.
In Urkund dessen haben wir unser fürstlich Siegel hierauf drucken und geben lassen auf unserer Vestung und Residenz Rheinfels am 2 ten Januar Anno 1656.“
Es gibt noch zwei gleichlautende Abschriften von 1778 und 1787 des Fürsten von Hessen zu Rheinfels.
Alle folgenden Landesherren fertigen Bannbriefe mit fast geleichlautenden Texten aus. Der letzte ist datiert mit 1869.
Für die Heinrichsmühle gibt es einen Eintrag im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler Rheinland-Pfalz, Denkmalverzeichnis Rhein-Lahn-Kreis der Generaldirektion Kulturelles Erbe (Stand 08.042021): „Fachwerkhaus, tlw. massiv, verkleidet bzw. verschiefert, wohl 17./18. Jahrhundert, Kniestock 19. Jahrhundert; Gesamtanlage mit
Fachwerkscheune, teilweise massiv, 18./19. Jahrhundert., Stallgebäude, weiteres Wohnhaus“
(Karl Heinz Goerke, Ortsbürgermeister Reichenberg, 2022)