„Zum Andenken an die 1790 erfolgte Aufhebung der Leibeigenschaft im Gute Karlsburg durch Landgraf Karl zu Hessen. Errichtet 1890.“
Der Stein war ursprünglich unter einer Friedenseiche gesetzt worden, die 1969 gefällt werden musste, da die Versiegelung der Oberfläche den Baum eingehen ließ. Bei dieser Aktion wurden stark vergilbte Papiere unter dem Stein gefunden. Es handelte sich um ein Schreiben des Amtes Grünholz an den Gastwirt Nüser in Winnemark und ein Rundschreiben mit einer Einladung zu einer Gedenkfeier.
Der Text dieses Rundschreibens lautete:
„Nachdem beschlossen worden ist, eine Gedenkfeier der Aufhebung der Leibeigenschaft im Gute Karlsburg zum 15. Juni d. J. [“diesen Jahres„ Anm. Redaktion] in Karby zu veranstalten, werden hiermit auf Grund obrigkeitlicher Erlaubnis die Eingesessenen der Gemeinde Karby, Kopperby und Winnemark sowie der Gutsbezirk Karlsburg zur Teilnahme an dieser Feier freundlichst eingeladen und zugleich höflichst ersucht, zur Zeichnung eines Beitrages zur Deckung der entstehenden Kosten bezüglich Setzung eines Gedenksteines. Das Comité.'' Die Sammlung ergab 48,20 Mark.
1988 wurde der Gedenkstein um etwa 5 bis 8 Meter nach Westen versetzt, um die Straßeneinmündung “Schulweg„ großzügiger gestalten zu können. Den Gedenkstein integrierte man ansprechend in ein Rosenbeet.
(Thomas Becker, Heimatgemeinschaft Eckernförde, 2017)
Internet
geschichte-s-h.de: Gesellschaft für schleswig-holsteinische Geschichte, Leibeigenschaft (abgerufen 10.10.2024)
germanhistorydocs.org: German History in Documents and Images: Verordnung wegen Aufhebung der Leibeigenschaft für die Herzogtümer Schleswig und Holstein (19. Dezember 1804) (abgerufen 10.10.2024)