Das Imker-Handwerk (mittelalterlich „Zeidler“ genannt) genießt seit Jahrhunderten ein hohes Ansehen. Um ihr Fortbestehen zu sichern, wurde im 18. Jahrhundert ein Gesetz erlassen, das vorsah, dass in jedem Garten bzw. jeder Hecke eines Hofes eine gewisse Anzahl an Hopfenstöcken gepflanzt werden muss, da diese häufig von Bienen frequentiert werden.
An der Südseite eines Wohngebäudes der Lehnmühle hat sich bis heute ein einzelner Hopfenstock an der Hauswand erhalten. Dieser ist höchstwahrscheinlich ein Nachkömmling der aufgrund des vorgenannten Erlasses gepflanzten Hopfenstöcke. Der einzelne Hopfenstock wurde - direkt an der Hauswand befindlich - sicherlich nicht aus landwirtschaftlichen Gründen gepflanzt, darüber hinaus gibt es im weiten Umkreis keine Hopfenwirtschaft. Außerdem ist der Mühlenkomplex seit einem Brand um 1900 größtenteils dem Verfall preisgegeben, weswegen eine spätere Bepflanzung unwahrscheinlich ist.
(Stefan Gebhard, Universität Koblenz-Landau, 2017 / Freundliche Hinweise Ortsansässiger, 2017)