Hainchen ist eine der 40 westfälischen Ortschaften, die Justinus Bendermacher (1905-94) zwischen 1970 und 1975 ausführlich inventarisierte. In dieser Zeit des großen Strukturwandels im ländlichen Raum wollte der gelernte Architekt mit seiner Aufnahme verhindern, dass wesentliches Wissen über bäuerliche Siedlungsformen verloren ging.
Die vollständigen Inventare werden im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf aufbewahrt. Als Hausmerkmal für den Ort Hainchen wird im Kurzinventar das riegellose Fachwerk beschrieben und sein Ursprung erläutert. Der Begriff Riegel bezeichnet ein waagerechtes Holz zwischen den Ständern oder Stielen des Skelettbaus. In den „holzbeklommenen“ Zeiten sollte der „unverantwortlichen und übermütigen neuen Mode der Zimmermeister im Aufsetzen prächtiger Gebäude“ entgegengewirkt werden. Durch Erlass wurde 1751 bestimmt, die Hausschwellen drei Fuß hoch zu untermauern, um das Faulen der Balken zu verhüten. Es wurde eine Genehmigung vor Baubeginn vorgeschrieben und das Anbringen von solchen Riegeln in den Gefachen, die nur der Verschönerung dienten, verboten. All dies sollte der sparsamen Holzverwendung dienen. Da sich jedoch kaum jemand an die Vorgaben hielt, wurde 1790 eine Bauordnung als „Instruktion“ erlassen, die in den Dillenburger Nachrichten veröffentlicht wurde.
(Jan Spiegelberg, Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e. V. / LVR-Fachbereich Regionale Kulturarbeit, Abteilung Landschaftliche Kulturpflege, 2016)
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