Mittelterrassenkante des Rheins zwischen Bornheim und Sechtem

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Kulturlandschaftspflege
Gemeinde(n): Bornheim (Nordrhein-Westfalen), Wesseling
Kreis(e): Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Koordinate WGS84 50° 47′ 15,78″ N: 6° 58′ 0,68″ O 50,78772°N: 6,96685°O
Koordinate UTM 32.356.691,01 m: 5.628.189,03 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.568.223,17 m: 5.628.476,89 m
  • Mittelterrassenkante des Rheins bei Haus Entenfang (2014)

    Mittelterrassenkante des Rheins bei Haus Entenfang (2014)

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    Nicole Schmitz / Landschaftsverband Rheinland
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Zwischen Bornheim und Sechtem hebt sich inmitten der landwirtschaftlich genutzten Flächen mit 10 Metern Höhenunterschied zur Niederterrasse die Kante der Mittelterrasse des Rheins im Gelände hervor. Sie entstand durch den Wechsel von Sedimentation und Erosion des Rheins während der Eiszeiten. Auf der süd- bis südostexponierten Terrassenkante hat sich ein reichstrukturiertes Mosaik aus wertvollen Gehölzbeständen und Magerrasen in unterschiedlichen Sukzessionsstadien erhalten. Obstbrachen deuten auf eine historische kulturlandschaftliche Nutzung hin ebenso wie die kleineren Kiesabgrabungsflächen in den Böschungen der Terrassenkante.

Auf der Niederterrasse verläuft parallel zur Rheinmittelterrassenkante als alte Wegeverbindung von Bornheim in Richtung Sechtem der „Sechtemer Weg“, der anschließend als „Bornheimer Weg“ weiter nach Keldenich führt. Der Sechtemer Weg kreuzt in seinem Verlauf mehrere weitere ost-west-führende historische Wegeverbindungen, deren Kreuzungspunkte oft mit Wegekreuzungen bestanden sind: so der Reuterweg mit Wegekreuz, der bereits auf der Tranchotkarte verzeichnet ist, der Bannweg, dessen Wegekreuz zwischen 1975 und 1980 laut HistoriKa (Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen) verschwand, der Pickelshüllenweg mit Bildstock, die Erfurter Straße sowie der Eichholzweg. Die Flurbezeichnung „Am Borner Gericht“ deutet auf eine Gerichtsstätte hin. Bei Sechtem wird die Mittelterrasse von der Bahnlinie Köln-Bonn gekreuzt.

Die Rheinmittelterrassenkante ist heute aufgrund ihres wertvollen Bestandes an Brachen, Glatthaferwiesen, Gehölzbeständen, Obstbrachen, verwilderten Obsthecken und Kiesabgrabungsflächen unter Naturschutz gestellt (LANUV: SU-046).

Kulturhistorische Bedeutung:
Neben ihrer erdgeschichtlichen Bedeutung als Zeugnis landschaftsformender Vorgänge durch Flusssysteme und ihrer landschaftlich prägenden Wirkung besitzt die Rheinmittelterrassenkante auch eine kulturlandschaftliche Bedeutung. Entlang ihrer Stufe entwickelte sich eine alte Wegeverbindung mit erhaltenen Flurdenkmalen und ihre süd- bis südostexponierten Hänge wurden zum Obstanbau und als Materialentnahmestellen genutzt. Damit ist sie auch ein Zeugnis kleinbäuerlicher Nutzungsstrukturen.

Hinweis
Das Objekt „Mittelterrassenkante zwischen Bornheim und Sechtem“ ist wertgebendes Merkmal des historischen Kulturlandschaftsbereiches Mittelterrassenkante zwischen Bornheim und Sechtem (Kulturlandschaftsbereich Regionalplan Köln 269).

(Nicole Schmitz, LVR-Abteilung Landschaftliche Kulturpflege, 2016)

Quellen
  • LANUV BK-5107-901: NSG Rheinmittelterassenkante, SU-046.
  • Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen (2005): HistoriKa. Historische topographische Karten des heutigen Nordrhein-Westfalens im Wandel der Zeit. Blatt 5207 Bornheim.

Mittelterrassenkante des Rheins zwischen Bornheim und Sechtem

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Fachsicht(en)
Kulturlandschaftspflege
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Auswertung historischer Karten, Geländebegehung/-kartierung, Literaturauswertung
Historischer Zeitraum
Beginn -1800000 bis -10000

Empfohlene Zitierweise

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Nicole Schmitz (2016): „Mittelterrassenkante des Rheins zwischen Bornheim und Sechtem”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-248560 (Abgerufen: 25. April 2024)
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