Mit der Zeit und mit steigenden Aufgaben wurde eine Erweiterung des Baus notwendig. Diese begann mit dem Abriss des bereits 1968 geschlossenen Gefängnisses im Jahr 1989. Hinter dem Altbau, der sich direkt an der Wilhelmstraße befindet, wurde ein moderner Neubau errichtet, der zum Jahreswechsel 1992/1993 bezogen wurde. Die Renovierungen am Altbau konnten 1996 beendet werden.
Das Gerichtswesen in Ahrweiler reicht bis ins Mittelalter zurück. Zum Einen gab es das Ahrweiler Hofgericht. Da Ahrweiler unter verschiedenen Adelshöfen aufgeteilt war, war eine Gerichtsbarkeit notwendig, die den Rechtsfrieden in diesem Bereich sicherte. Hauptverhandlungspunkte waren meistens Streitigkeiten zwischen den Hofherren und jeweils hofhörigen Bauern. Der Inhalt dieser Verhandlungen waren in der Regel Zinsleistungen sowie Verstöße gegen Feld-, Weide- und Waldordnung.
Zum Anderen gab es das Ahrweiler Stadtgericht. Es befasste sich zumeist mit Straftaten und setzte sich aus einem Vogt als Vorsitzenden und mehreren Schöffen zusammen. Diese stammten meisten aus Ahrweiler Adelsfamilien und waren gleichzeitig Mitglieder des Stadtrates.
Unter französischer Besatzung erfolgte der Aufbau sogenannter Friedensgerichte. 1798 wurden die besetzten Gebiete der französischen Zivilverwaltung unterstellt und in Departements, Arrondissements und Kanone aufgeteilt. Das Friedensgericht für Ahrweiler lag zunächst in Altenahr, zog aber nach kurzer Zeit nach Ahrweiler. Nach dem Ende der napoleonischen Kriege gelangte die Rheinprovinz und damit Ahrweiler zu Preußen. Die Friedensgerichte wurden aufgelöst und durch neue ersetzt. 1821 umfasste es die Bürgermeistereien Ahrweiler, Altenahr und Gelsdorf und war für rund 12.000 Einwohner zuständig.
Nach dem Jahr 1879 bestand das Gericht in Ahrweiler als Königliches Amtsgericht zu Ahrweiler und später als Amtsgericht Ahrweiler fort.
Das Amtsgericht Ahrweiler fällte am 14. Juli 1947 eines der letzten Todesurteile in Deutschland. Nach fünf Verhandlungstagen wurde Irmgard K., eine als Näherin arbeitende Kriegerwitwe aus Hemmessen, wegen des Mordes an ihren beiden Kindern, die sie 1945 vorgeblich „vor dem Hungertod bewahren“ wollte, zur Enthauptung durch das Fallbeil verurteilt. Später wurde das Urteil in lebenslänglich umgewandelt und 1969 „im Gnadenwege“ vom damaligen rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Helmut Kohl (1930-2017) auf eine 30-jährige Zuchthausstrafe verkürzt. Im Juli 1970 kam die inzwischen 50-jährige Irmgard K. aus dem Gefängnis frei (ga.de).
Seit der Gebietsreform des Jahres 1969 trägt das Gericht den Namen Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler. Heute ist das Gericht für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, die Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr sowie für die Gemeinde Grafschaft zuständig. Damit fallen etwa 64.000 Einwohner unter die Zuständigkeit dieses Amtsgerichts.
Kulturdenkmal
Das Objekt „Amtsgericht, Wilhelmstraße 55“ ist ein eingetragenes Kulturdenkmal (Denkmalverzeichnis für den Kreis Ahrweiler 2015, S. 14).
(Simone Jakobi, Universität Koblenz-Landau, 2015)
Internet
agaw.justiz.rlp.de: Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler: Geschichtliches (abgerufen 03.06.2017)
ga.de: Kriminalfälle in Bad Neuenahr: Tatort Kreis Ahrweiler (Text Janika Papke, in: Bonner General-Anzeiger vom 7. Mai 2016, abgerufen 25.10.2021)