Am 3. Mai 1656 war eine gemeinsamen Grenzbegehung von Ahrweiler und Bachemer Bürgern auf der einen Seite und Hemmessener, Wadenheimer und Beuler Einwohnern auf der anderen Seite geplant. Laut einem Bericht der Wadenheimer schienen sie vergebens am ausgemachten Ort, dem „Weißen Stein“, auf die Ahrweiler Bürger zu warten, sahen aber, dass eine Ecke des Steines abgeschlagen war.
Doch die Anwesenden entschieden sich dazu, den Grenzgang nun alleine durchzuführen. Als sie zurück kamen bemerkten sie, dass noch ein weiteres Stück des Steines fehlte und das „Weiße Kreuz“ schwer beschädigt worden war, da sich vier bis fünf Stücke des Kreuzes neben dem Stein befanden und im Prinzip nur noch der Fuß des Kreuzes im Boden stand. Das Stück, welches das Wappen des Herzogs Johann Wilhelm von Jülich aufwies, wurde dem Herzog nach Düsseldorf geschickt, damit er sah, dass dieses Zeugnis seiner Herrschaft beschädigt worden war. Es dauerte jedoch fünf Jahre, bis es erneuert und unbeschädigt an seinem ursprünglichen Standort aufgestellt wurde. Daher weist das Kreuz sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite die Jahreszahl 1661 auf.
Bis zum Beginn der Besetzung durch die Franzosen 1794 waren der „Weiße Stein“ und das „Weiße Kreuz“ Zeichen für die Landesgrenze zwischen den Kurfürstentümern Köln und Kurpfalz. Danach wurde der „Weiße Stein“ nur noch als Gemarkungsgrenzzeichen verwendet. 1857 wurde dieser dann Grenzstein zwischen den Bürgermeistereien Ahrweiler-Stadt und Ahrweiler-Land, welche ab 1875 zur Bürgermeisterei Neuenahr wurde und somit auch der „Weiße Stein“ verschwand. Heute fungiert das 444 Jahre alte „Weiße Kreuz“ als Grenz-Markierung zwischen der ehemaligen Rotweinstadt Ahrweiler und der ehemaligen Badestadt Bad Neuenahr.
(Vanessa Bindarra, Universität Koblenz-Landau, 2016)
Internet
kreis-ahrweiler.de: Josef Müller: Einst Grenzpunkt zwischen Ahrweiler und Neuenahr. Das »Weiße Kreuz« und der »Weiße Stein« (abgerufen 03.02.2016)