Wie auch die vier Backesgebäude der Stadt wurde auch das Brauhaus an der Stadtmauer errichtet. Als Hintergrund dazu ist die Brandgefahr zu nennen, die vom Brauprozess ausgeht. Dabei wird beim Maischen auf ca. 60° C erhitztes Wasser mit geschrotetem Malz versehen und dieses dann weiter erhitzt. Jeder Bürger hatte hier das Recht, gegen eine Gebühr, eigenständig Bier zu brauen. Im Jahr 1786 wurde durch den Bonner Hofrat festgestellt, dass die Braugerechtigkeit von Natur aus jedem Bürger zustehe. Anfangs lag das Braurecht ausschließlich bei den Bäckern.
Neben diesem Gebäude befanden sich in der Stadt Ahrweiler noch weitere Brauhäuser.
(Simone Jakobi, Universität Koblenz-Landau, 2015)
Quelle
Schild am Gebäude
Internet
www.alt-ahrweiler.de: Heimatverein Alt Ahrweiler (abgerufen 23.10.2015)