Ausbau der Chaussee in der Gemeinde Alf

heute Bundesstraße B 49

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Kulturlandschaftspflege, Landeskunde
Gemeinde(n): Alf
Kreis(e): Cochem-Zell
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 50° 03′ 23,56″ N: 7° 07′ 38,44″ O 50,05654°N: 7,12734°O
Koordinate UTM 32.365.953,83 m: 5.546.597,40 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.580.774,03 m: 5.547.307,29 m
Zur Belebung des Verkehrs an der Mosel, deren Bewohnter seit der Entstehung des Deutschen Zollvereins 1834 in ihren Vermögensverhältnissen sehr beeinträchtigt waren, wurde von der preußischen Staatsregierung die Erbauung der Moselstraße angeordnet und zwar von Koblenz bis Alf an der Mosel entlang und von dort über Bengel nach Wittlich.

Durchführung in Alf
Ausschnitt aus der Gemeindechronik
Frühes Mautsystem

Durchführung in Alf
Das Teilstück der Straße von Bremm bis Alf wurde in den Jahren 1852-57 gebaut. Jede Gemeinde erstellte den in ihrer Gemarkung verlaufenden Teil der Straße unter Aufsicht und Mitwirkung der Kreisbehörden auf eigene Rechnung und erhielt dafür einen staatlichen Zuschuss, Prämie genannt, der sich nach der Länge des Straßenanteils errechnete. Im Jahr 1859 wurde der Bau der Straße von Alf nach Wittlich fortgesetzt.

Die Gemeinde Alf hatte hierbei in Alf-Fabrik die Brücke über den vereinigten Alf- und Üßbach zu bauen, sowie die Straße durch den heutigen Ortsteil Höllenthal weiterzuführen. Politisch gehörte Höllenthal damals noch zur Gemeinde Reil und zum Regierungsbezirk Trier. Für beide Projekte erhielt die Gemeinde auch den staatlichen Zuschuss sowie von dem Hüttenbesitzer Remy einen Beitrag zu den Kosten des Brückenbaus. Die Straße mündete in Wittlich in die bereits bestehende Bonn-Trierer Straße. Somit wurde eine direkte Verbindung der unteren und mittleren Mosel mit Koblenz und Trier geschaffen und Alf wurde zum Verkehrsknotenpunkt.
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Ausschnitt aus der Gemeindechronik
Laut der Gemeindechronik von Alf waren sich die Einwohner der Bedeutung der neugebauten Straße bewusst und boten bei der Einweihung zahlreiche Dinge auf. Am 27. August 1860 fand die Einweihung mit großer Feierlichkeit statt. Eine große Anzahl an Teilnehmern aus den beteiligten Kreisen fuhr in mit Nationalflaggen dekorierten Wagen unter Böllersalven die neue Straße von Alf bis Bengel und zurück bis Bremm. Die Landräte der drei Kreise und der Oberpostdirektor von Trier, die den Festzug anführten, machten mit den anderen Festteilnehmern in den Orten Zwischenstopp und beschlossen das Fest in Alf mit einem Festball. Am 21. September 1860 wurde eine Postverbindung auf der neuen Straße eingeführt, was die Alfer Posthalterei bedeutend verstärkte. Alf hatte nunmehr Postverbindungen nach allen Richtungen und der Fremdenverkehr hatte sich dort bedeutend entwickelt, insbesondere hielten sich im Sommer zahlreiche Englische Touristen für längere Zeit auf. Hier spielte die Nähe zu Bad Bertrich eine wichtige Rolle.

Die Straße von Alf der Mosel entlang wurde am 31.10.1860 in Cochem und die Strecke von Alf zur Regierungsbezirksgrenze am 26.08.1861 in Alf durch Vertragsausfertigungen an den „Westrheinischen Bezirksstraßenfonds“ übergeben.
Bei letztgenannter Gelegenheit wurde auch die von der Bezirksstraßenverwaltung neu erbaute massive Brücke über der Mündung des Alfbachs in die Mosel für den Verkehr freigegeben. Die Brücke aus Holz aus dem Jahr 1661, die sich direkt an der Brückenstraße etwas oberhalb der neuen Brücke befand, hatte nun ausgedient.
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Frühes Mautsystem
Der Verkehr auf den Bezirksstraßen allgemein war nicht gebührenfrei. An mehreren Stellen, die sich größtenteils in Ortschaften, manchmal jedoch auch zwischen diesen befanden, musste eine Gebühr für die Straßenbenutzung entrichtet werden. Zu diesem Zweck waren dort Straßensperren, sogenannte Barrieren errichtet worden, die einer Schranke an Bahnübergängen ähnelten. Jeder, der die Straße zum Viehtreiben oder zum Fuhrwerkverkehr benutzte, musste hier eine geringe Gebühr an den sogenannten Einnehmer entrichten. Nach Zahlung der Gebühr, des sogenannten Chaussee- oder Barrieregeldes, erhielt der Zahlende eine Quittung auf farbigem Papier. Diese steckte er an seinen Hut und konnte dann an allen anderen Schranken frei vorbeifahren. Dort Eingesessene waren an ihrer örtlichen Sperre von der Zahlung der Gebühr befreit sowie auch der durchgehende Postverkehr.

Tagsüber war der Schlagbaum hochgezogen, bei Anbruch der Dunkelheit wurde er heruntergelassen. Kam nun während der Nacht ein Fuhrmann hier an, so weckte er den Einnehmer durch Peitschenknall. Ein Teil des Straßengeldes gehörte dem Einnehmer, der andere Teil floss in die Bezirkskasse und diente der Straßenunterhaltung.

In Alf befand sich auch eine Straßensperre am Ortseingang in der Nähe der Kirche. Am 01.01.1876 übernahm die Provinzregierung die Verwaltung aller Bezirksstraßen, die damit zu Provinzialstraßen wurden. Die Erhebung von Straßengeld wurde eingestellt und die hemmenden Schlagbäume verschwanden. Die letzten Verträge mit den Straßengeldeinnehmern liefen jedoch erst mit dem Jahre 1879/1880 ab.

(Sebastian Weinand, Universität Koblenz-Landau, 2015)
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Literatur

Bauer, Hildegard (1997)
Bau der heutigen Bundesstraße 49 in den Jahren 1850-1860 und deren Ausbau in der Gemeinde Alf. In: Kreisjahrbuch Cochem-Zell 1997, S. 83-84. Monschau.

Ausbau der Chaussee in der Gemeinde Alf

Schlagwörter
Ort
56859 Alf
Fachsicht(en)
Kulturlandschaftspflege, Landeskunde
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung, mündliche Hinweise Ortsansässiger, Ortskundiger
Historischer Zeitraum
Beginn 1852 bis 1860

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„Ausbau der Chaussee in der Gemeinde Alf”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-245839 (Abgerufen: 19. April 2024)
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