Denkmalbereich „Marialinden“

Overath-Marialinden, Marialinden Ortskern

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Denkmalpflege
Gemeinde(n): Overath
Kreis(e): Rheinisch-Bergischer Kreis
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Koordinate WGS84 50° 55′ 58,21″ N: 7° 19′ 22,24″ O 50,93284°N: 7,32284°O
Koordinate UTM 32.382.148,26 m: 5.643.695,56 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.593.036,25 m: 5.645.008,88 m
Das Kirchdorf Marialinden liegt etwa 30 Kilometer östlich von Köln in der Stadt Overath. Kirche und Ort wurden 1515 erstmals urkundlich erwähnt, als ein Heiligenhäuschen und später eine Kapelle zur Marienverehrung an der „Brüderstraße“ Köln – Siegen errichtet worden waren. Diese alte Höhenstraße war Handels- und Erzabfuhrstraße, aber auch Pilgerstraße nach Köln. In Marialinden endete der Aufstieg aus dem Aggertal von Overath, noch heute begleitet von Fußfällen aus der Mitte des 18. Jh.; daher bestanden hier zahlreiche Gasthäuser. Die Wallfahrtskirche erhielt 1789 eine Vikarstelle und wurde 1857 zur Pfarrkirche erhoben. Die spätgotische Hallenkirche aus Grauwackebruchstein erhielt 1897 eine Doppelturm-Westfassade (Architekt Theodor Kremer, Köln), die weithin als Landmarke erlebbar ist. Stattliche Fachwerkhäuser des 18. Jh., oft mit auskragenden Obergeschossen und Krüppelwalmdächern, unmittelbar um die Kirche gelegen, prägen den Ortskern. Die Satzung schützt den Siedlungsgrundriss und Gestalt und Erscheinung der Gebäude mit Fachwerk, Satteldächern, Schieferbekleidungen, Schlagläden und hölzernen Haustüren, sowie Bruchsteinmauern, Weißdornhecken und hölzerne Zäune; räumlich allein den engen Bereich um die Kirche, da die angrenzenden Bereiche in den letzten Jahrzehnten einer starken baulichen Veränderung ohne historische Bezüge unterworfen waren.

Die Gemeinde Overath bemühte sich schon seit Ende der 1960er Jahre in Abstimmung mit dem Landeskonservator um Erhaltung und angemessene Gestaltung des Ortskerns von Marialinden. Die Denkmalbereichssatzung wurde von der Gemeinde als Unterer Denkmalbehörde 1991 entworfen, nach Beratung durch das Rheinische Amt für Denkmalpflege überarbeitet und am 19. Februar 1992 vom Rat beschlossen; sie trat nach Genehmigung durch die Obere Denkmalbehörde (Klärung von Abgrenzungsfragen im Straßenraum) am 14.01.1994 in Kraft. Erlaubnisverfahren betrafen insbesondere Fassadenreparaturen und -anstriche.

(Heinrich Walgern, LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, aus: Pufke (Hrsg.) 2016)

Literatur

Hoffstadt, Johann (1979)
Ein halbes Jahrtausend Marialinden. 1478 - 1978. o. O.
Panofsky-Sörgel, Gerda (1974)
Rheinisch-Bergischer Kreis 3. Olpe-Wipperfürth. (Die Denkmäler des Rheinlandes, 20.) S. 37-41, Düsseldorf.
Pufke, Andrea (Hrsg.) (2016)
Denkmalbereiche im Rheinland. (Arbeitsheft der rheinischen Denkmalpflege 83.) S. 219-220, Petersberg.

Denkmalbereich „Marialinden“

Schlagwörter
Ort
51491 Overath - Marialinden
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Denkmalbereich gem. § 5 DSchG NW
Fachsicht(en)
Denkmalpflege
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Übernahme aus externer Fachdatenbank, Auswertung historischer Schriften, Auswertung historischer Karten, Auswertung historischer Fotos, Literaturauswertung, Geländebegehung/-kartierung

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„Denkmalbereich „Marialinden“”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/BODEON-59340-18062019-294833 (Abgerufen: 27. April 2024)
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