Die Siedlung befindet sich im Stadtbezirk Duisburg-Süd, in westlicher Richtung grenzen der Blaue See sowie der Rangierbahnhof und das Ausbesserungswerk Wedau an, im Osten das dicht begrünte Wambachtal und in Richtung Mülheimer Stadtgebiet der Speldorfer Wald, im Südosten folgt die Sechs-Seen-Platte, sodass sich die Siedlung insgesamt in einer naturräumlich geprägten Lage befindet. Die Siedlung erstreckt sich auf zirka 19,8 Hektar. Ihr liegt ein planerisches Grundkonzept des Architekten Caspar Maria Grod zu Grunde, das bei der Bauausführung leicht variiert wurde. So ist eine vielfältigere Gestaltung realisiert worden, mit malerisch angelegten Straßenführungen. In den Randbereichen sind Flächen für Nebenerwerbslandwirtschaft und eine Allmende sowie ein kleiner Bauernhof für die Nahversorgung der Bewohner errichtet worden. Im südlichen Bereich der Siedlung waren größere Rentengüter vorgesehen, die nur in Teilen umgesetzt wurden. All dies führt zu einer ländlich wirkenden Heimstättensiedlung, insbesondere im direkten Vergleich mit der urbanen Gartenstadt Wedau. Die Siedlung wird von vier offenen, teilweise von Alleen gesäumten Bachläufen durchzogen, die aus dem Speldorfer Wald kommen. Der Nordgraben und der südlich hiervon befindliche Teichgraben fließen in den Blauen See, dieser war in die Planung als Naherholungsgebiet integriert, mit Nichtschwimmerbecken, Gasthäusern und Turnhalle. Ziel war es in Zeiten wirtschaftlicher Not ein genossenschaftlich-gemeinnütziges Bauen als eine Form der Selbsthilfe zu etablieren. Tatsächlich entstand mit staatlichen Subventionen eine auf genossenschaftlicher Basis errichtete Siedlung mit großen Gartenparzellen, die zur Selbstversorgung der Bewohner beitrug.
1916 entwickelte der Leiter des Wohnungsvereins zu Duisburg Hermann Grothe entsprechend des Zeitgeistes Planungen für eine Kriegerheimstättensiedlung im Duisburger Süden. Die Schaffung von Heimstätten war ein bodenpolitisches Ziel, dem die besondere rechtlich verankerte Situation zu Grunde lag, dass das sozialpolitisch gebundene Eigentum unabhängig von der wirtschaftlichen Situation des selbstnutzenden Eigentümers dem Zugriff potentieller Gläubiger entzogen bleiben sollte. Ein Großteil der Heimstätten wurde von staatlichen oder kommunalen Einrichtungen ausgegeben. Der Heimstätter konnte von diesen Stellen das Eigentum an einer Heimstätte erwerben Zwangsvollstreckungen waren auf das Grundstück beschränkt; die Rechte aus dem Eigentum waren zu Gunsten des Ausgebers eingeschränkt, ihm stand zudem ein Vorkaufsrecht zu. Die Geschichte der Heimstätten lässt sich bis in das frühe 19. Jahrhundert zurückverfolgen. Eine merkliche Konjunktur erfuhr der Heimstättengedanke nach dem Ersten Weltkrieg, als den aus dem Krieg zurückkehrenden Soldaten Wohnraum in Form von Kriegerheimstätten, wie in Bissingheim, zur Verfügung gestellt wurden. Das Reichsheimstättengesetz besaß in seinen verschiedenen gültigen Fassungen von 1920 bis 1993 Gültigkeit.
Der Baugrund in einer feuchten Niederung westlich des Speldorfer Waldes gehörte damals noch zum Amt Angermund und befand sich mehrheitlich im Besitz des Grafen Spee auf Schloss Heltorf. Hermann Grothe gelang es, sich das Vorkaufsrecht zu sichern und letztlich das Grundstück zu erwerben. Im Februar 1918 wurde die Rheinisch-Bissingheim Siedlungsgesellschaft mbH zu Huckingen gegründet. Im Zuge der Inflation 1923 geriet die Rheinisch-Bissingheim Siedlungsgesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten und die Deutsche Reichsbahn trat von nun an als Mehrheitsgesellschafter auf. Daher setzte sich alsbald, entgegen der ursprünglichen Konzeption, der Großteil der Bewohner aus Mitarbeitern des nahe gelegenen Rangierbahnhofes und Eisenbahnausbesserungswerkes Wedau zusammen. 1926 stellten die Eisenbahner bereits 90% der Bewohner. Im Jahr 1941 wurde die Rheinisch-Bissingheim Siedlungsgesellschaft in Wohnungsgesellschaft Ruhr-Niederrhein umbenannt und mit diversen Eisenbahnergenossenschaften verbunden.
Auf der Grundlage der architektonischen Entwürfe Caspar Maria Grods entstand zwischen 1918 und 1923 der erster Abschnitt der Siedlung. Dieser umfasst den nordöstlichen Siedlungsbereich, der überwiegend mit Doppelhäusern bebaut wurde, sowie Rentengüter im südlichen Siedlungsbereich. Es wurden bei den Wohnhäusern sechs Haustypen variiert, neben den Doppelhäusern wurden allerdings auch Sonderwohnbauten realisiert, die in ihrer Gestaltung differierten. Kontinuierlich kamen auch infrastrukturelle Bauten hinzu, so im Jahr 1923 östlich des geplanten Dorfplatzes das Schulgebäude mit angrenzendem Lehrerdoppelwohnhaus. Ein zweiter Bauabschnitt in der zweiten Hälfte der 1920er Jahre führte zur Ausdehnung der Siedlung in westliche und südliche Richtung, wo man am Dorfplatz erste Geschäftshäuser errichtete. Für diesen zweiten Bauabschnitt wurden großzügigere und bisweilen aufwändigere Typenhäuser entwickelt, die die Typenhäuser der ersten Bauphase ersetzten. Ab 1926 setzte ein erster spürbarer Wandel ein, weg von den Einzelhäusern mit direktem Gartenzugang hin zu eher gartenstädtisch inspirierten Wohnhäusern mit Geschosswohnungen.
Der dritte Bauabschnitt, ab 1929/1930, ist geprägt von neuen zweigeschossigen Wohnungsbauten in, im Vergleich zu den vorangegangenen Typenhäusern, reduzierter Vielfalt und zeilenartiger Bebauung. Dieser Wandel zeigt deutlich die Abkehr von den Gestaltungsprinzipien der früheren Jahre der Heimstättensiedlung. Darüber hinaus wurde die Infrastruktur verdichtet. Neue Geschäftshäuser am Dorfplatz kamen hinzu, der seitdem seine bauliche Gestalt behalten hat. Grod hatte in seiner Konzeption auch Entwürfe für Kirchbauten angefertigt. Nach diesen Vorlagen entstand 1933 die katholische Kirche St. Raphael und 1935 die evangelische Kirche. 1952 wurde die westliche Bauflucht in Richtung Blauem See geschlossen. Spätere Ergänzungen, die zwar das kontinuierliche Wachsen der Siedlung dokumentieren, aber nicht mehr die ursprüngliche Planung zur Grundlage nahmen, zählen nicht zum Umfang des Denkmalbereiches.
Die Siedlung Bissingheim ist ein architektonisches Zeugnis einer mittelständischen Bebauung, die von den Kriegerheimstätten und den Ideen der Gartenstadtbewegung beeinflusst wurde. Die hohe Qualität der städtebaulichen Konzeption zeugt von den sozialen Vorstellungen im Zuge der industriellen Entwicklung der Stadt Duisburg nach dem Ersten Weltkrieg und den Bemühungen zur Linderung der Wohnungsnot in der Nachkriegszeit. Sie dokumentiert einen Teil der städtebaulichen Geschichte und des Genossenschaftswesens Duisburgs.
Bis heute ist die Siedlung geprägt von einer starken Durchgrünung und der kunstvollen Verteilung unterschiedlicher Haustypen, sodass die Qualität und die besonderen Charakteristika bis heute nahezu unverändert erlebbar sind.
Schutzgegenstände des Denkmalbereiches sind:
- das äußere Erscheinungsbild der Gebäude und der Grundriss der Siedlung Bissingheim,
- die Architekturdetails, die für das äußere Erscheinungsbild der Siedlung typisch sind.
Die Satzung besitzt seit 1999 Rechtskraft.
(Nadja Fröhlich, LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, aus: Pufke (Hrsg.) 2016)