Denkmalbereich „Lüttelforst“

Schwalmtal-Lüttelforst, Ortskern

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Denkmalpflege
Gemeinde(n): Schwalmtal (Nordrhein-Westfalen)
Kreis(e): Viersen
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Koordinate WGS84 51° 11′ 24,91″ N: 6° 15′ 50,66″ O 51,19025°N: 6,26407°O
Koordinate UTM 32.308.822,83 m: 5.674.539,91 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.518.505,07 m: 5.672.844,86 m
Lüttelforst liegt etwa zwölf Kilometer westlich von Mönchengladbach, oberhalb der Schwalmaue im leicht ansteigenden Hang entlang einer parallel zum Wasserlauf den Höhenlinien folgenden Durchgangsstraße.

Der Name leitet sich her von „lüttel“ mit der Bedeutung „klein“ und charakterisiert als „kleiner Wald“ die naturräumlichen Gegebenheiten.

Lüttelforst ist eine Rodungssiedlung, im 10. / 11. Jahrhundert angelegt und 1255 erstmals urkundlich erwähnt. Lüttelforst ist typologisch ein Waldhufendorf, ein Straßendorf aus Hufenparzellen: an die gereihten Höfe schließen in Einödlage die Flurstücke. Das Allmendeweiden- und -wiesenland liegt unterhalb des Ortes in der Aue der Schwalm, der gemeine Wald auf der Höhe.
1258 wurde die Kapelle zur Pfarrkirche erhoben und kurze Zeit später dem Stift in Xanten inkorporiert. 1305 bis zur französischen Besetzung gehörte der Ort zur Grafschaft, bzw. zum Herzogtum Jülich und wurde 1816 preußisch. Seit 1802 steht an der Stelle des abgebrochenen Kirchenbaus die neue Kirche St. Jakobus. Ende des 19. Jahrhunderts entstand südlich der Kirche die Schule.

Der Ort bestand ursprünglich aus einer Anzahl stattlicher Bauernhöfe, die mit seitlichen Abständen an der der Aue zugewandten Seite gereiht waren und deren Wohnhäuser parallel zur Straße standen, rückwärtig schlossen funktionell und baulich nachgeordnete Nebengebäude an. Jeder Hof grenzte mit seiner Hufe (60 Morgen Land) an die Schwalmaue, in der Abfolge Nutzgarten, Obstweide, Wiese. Zum Ackerland auf der gegenüberliegenden Seite jenseits der Straße auf einer nächsten Terrassenstufe und zum dahinterliegenden Wald führen Wege, die sich durch die Jahrhunderte lange Nutzung in den Hang einschnitten. Am Ufer der Schwalm lagen drei Mühlen, Lein- und Rübölmühlen, deren Betrieb jedoch bereits gegen Ende des 18. Jahrhunderts eingestellt wurde. Seit 1924 ist die Schwalm begradigt.
Die Erbteilung im 19. Jahrhundert zog die Längsteilung der Hufe nach sich unter Wahrung von Grundstückstiefe und Nutzungsart.
Seit Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelte sich das ehemalige rein landwirtschaftliche Dorf zu einem Ausflugsort mit Gaststätten und zum bevorzugten Wohnort der umliegenden Städte.
Die Flurbereinigung seit den 1960er Jahren führte zu Zusammenlegungen mit Grenzbegradigungen, wobei die grobe Struktur der Flur erhalten blieb. Neben alten Flurgrenzen sind historische Spuren wie die Hohlwege, Geländekanten und markanter Bewuchs überliefert.

Der Denkmalbereich umfasst den gesamten Ort und die Flur von der Schwalm bis zu der alten Heerstraße auf der Höhe und damit die ehemalige Gemarkung bis zur Waldkante.
Der Denkmalbereich schützt die Siedlungsform „Waldhufendorf“ durch Erhaltung der Struktur (Grundriss aus Wegeführung und Parzellenteilung, die Straße als tragendes Gerüst), die Bebauung in offener Bauweise entlang der Straße, die Freiflächen in ihrer Nutzungsabfolge: Gärten, hofnahe pflegeintensive Obstweiden, Wiesen, Ackerland, das Verhältnis von bebauter zu unbebauter Fläche und die gleichmäßige Wertung der Höfe untereinander.

Ziel ist, trotz Wandlung zum reinen Wohnort, Erschließung der gegenüberliegenden Seite und trotz der städtebaulichen Eingriffe in die ursprüngliche Struktur, den Hufendorfcharakter zu erhalten, den Rahmen für weitere Entwicklungen zu definieren, um alle Maßnahmen mit dem historischen Maßstab abzugleichen.

Der Schutz durch den Denkmalbereich ist aus dem Schutz durch den etwa gleichzeitig neu aufgestellten Landschaftsplan abgestimmt. Der Denkmalbereich schließt das Gelände bis zur Anhöhe ein, soweit die Einbindung in die Umgebung funktional begründet, topographisch stimmig und optisch erlebbar ist. Im anschließenden oberen Hang deckt der Landschaftsplan mit Übernahme der ursprünglichen Grenze des Denkmalbereiches die denkmalpflegerischen Interessen ab.
Die Satzung trat 1996 in Kraft.

(Elke Janßen-Schnabel, LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, aus: Pufke (Hrsg.) 2016)

Literatur

Jungbluth, Horst; Elsner, Helmut (1989)
Die Schwalm - Tal der Mühlen. Mühlengeschichten der Schwalm und ihrer Nebenbäche. Schwalmtal.
Müller, Rudolf H. (Hrsg.) (1978)
Der Kreis Viersen am Niederrhein. (Heimat und Arbeit.) Stuttgart.
Pufke, Andrea (Hrsg.) (2016)
Denkmalbereiche im Rheinland. (Arbeitsheft der rheinischen Denkmalpflege 83.) S. 235-237, Petersberg.

Denkmalbereich „Lüttelforst“

Schlagwörter
Ort
41366 Schwalmtal - Lüttelforst
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Denkmalbereich gem. § 5 DSchG NW
Fachsicht(en)
Denkmalpflege
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Übernahme aus externer Fachdatenbank, Auswertung historischer Schriften, Auswertung historischer Karten, Auswertung historischer Fotos, Literaturauswertung, Geländebegehung/-kartierung

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„Denkmalbereich „Lüttelforst“”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/BODEON-33438-13062019-293812 (Abgerufen: 20. März 2025)
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