Der Friedhof, heute als öffentlicher Park genutzt, wurde nach 1800 im Zuge der allgemeinen Schließung der Kirchhöfe in den Ortskernen außerhalb des Ortes Kempen neu angelegt. Er ist heute der älteste erhaltene Friedhof von Kempen und weist eine hohe Dichte von historischen Grabstätten auf, darunter zahlreiche Grabstätten von für den Ort und die Region bedeutsamen Persönlichkeiten.
20 Grabstätten oder Grabsteine sind denkmalwert, so auch das Hochkreuz mit 10 Priestergrüften und liegenden Grabsteinplatten für die wichtigsten katholischen Geistlichen des 19. und 20. Jahrhunderts. Vier Priestergräber des Evangelischen Friedhofs liegen an der beide Bereiche trennenden Hecke. 22 Grabstätten oder Grabsteine sind aus historischen Gründen erhaltenswert.
Die Anlage lässt im Zusammenhang von Grabstätten, Wegesystem, umgebender Mauer, gliedernden Hecken, prägendem Bewuchs die Geschichte des Friedhofs ablesen und ist zusammen mit den Grabstätten insgesamt ein Dokument zur Ortsgeschichte. Der Denkmalbereich definiert und betont diese bedeutsame Gesamtaussage.
Ziel ist der Schutz des Friedhofs als ein Ganzes in Struktur und Substanz aus den beiden historischen Teilen, insbesondere in der Grundstruktur der Friedhofsanlage mit Eingangstor, Ziegelsteinmauer, in der Gliederung in eine schematische Wegeführung mit gereihten Grabstätten, in der Wegeausbildung in unterschiedlicher Breite mit wassergebundener Decke, in einer Hauptachse mit Hochkreuz, in der Unterteilung in geometrische Felder, Einfriedung in Form von geschnittenen Hecken, in den einzelnen Grabstätten, insbesondere den historischen denkmalwerten und den erhaltenswerten und in dem prägenden Baumbestand (Zypressen, Trauerweiden).
Der Friedhof ist von Bedeutung für die Ortsgeschichte, die Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Religions- und Kulturgeschichte und für die städtebauliche Entwicklung von Kempen.
Die Anlage vermittelt mit dichter Substanz die historische Bedeutung anschaulich, so dass sowohl aus orts- und religionsgeschichtlichen als auch aus städtebaulichen Gründen an der Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht.
Die Denkmalbereichssatzung trat 2005 in Kraft.
(Elke Janßen-Schnabel, LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, aus: Pufke (Hrsg.) 2016)
Quellen
- Stadt Kempen: Liste der denkmalwerten und der erhaltenswerten Grabstätten und Grabsteine auf dem Alten Friedhof, 1998
- Urkataster von 1825/26, Reg. Bez. Düsseldorf, Kreis Kempen, Bürgermeisterei Kempen, berichtigt bis 1869, Neukartierung und Berichtigung bis 1911 mit Ergänzungen