Denkmalbereich „Schwarzmaar“

Weilerswist-Schwarzmaar, Ortskern

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Denkmalpflege
Gemeinde(n): Weilerswist
Kreis(e): Euskirchen
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Koordinate WGS84 50° 43′ 7,87″ N: 6° 52′ 0,83″ O 50,71885°N: 6,8669°O
Koordinate UTM 32.349.425,12 m: 5.620.731,15 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.561.264,46 m: 5.620.729,12 m
Fünf Kilometer südlich von Weilerswist in der Ebene der Zülpicher Börde in der Müggenhauserheid, an der Kreuzung zweier historischer Wege liegt der Weiler Schwarzmaar. Die Nord-Südverbindung von Schneppenheim nach Metternich quert hier die Ost- Westverbindung von Großvernich nach Müggenhausen. Drei stattliche Vierkanthöfe gruppieren sich an der Straße von Großvernich nach Müggenhausen um einen kleinen Teich, um das Schwarzmaar.

Die Müggenhauserheid war im 15. Jahrhundert geprägt von zahlreichen Maaren, kleinen mit Wasser gefüllten Vertiefungen, die sich Ansiedlung anboten. Das Schwarzmaar eignete sich wegen der über das Jahr beständigen Wassermenge in besonderer Weise zur Gründung einer bäuerlichen Siedlung.

Die erste urkundliche Erwähnung von Schwarzmaar in Zusammenhang mit Verkauf des datiert aus dem Jahr 1435. Schwarzmaar gehörte zu dieser Zeit mit Neukirchen an der Swist zur Unterherrschaft Müggenhausen, die dem Kölner Erzbischof als Landesherrn unterstand. Zwischen 1445 und 1447 kaufte das Kölner Antoniterstift den alten Hof. Der neue Hof, der Schwarzmaarer Hof, der den Herren der Burg Müggenhausen gehörte, ist 1605 als kurmutpflichtiges Lehen genannt, gelangte 1738 ebenfalls bis zum Ende des alten Reiches 1794 in den Besitz des Antoniterstiftes. Nach der Säkularisation kauften die ehemaligen Pächter die Höfe. In französischer Zeit dem Departement Roer zugeordnet, gehörte Schwarzmaar ab 1815 in preußischer Zeit zum Kreis Rheinbach, ab 1945 im Amt Weilerswist zum Kreis Euskirchen und seit der kommunalen Neugliederung 1969 als Teil der Ortschaft Müggenhausen zur Gemeinde Weilerswist. Kirchlich gehörte Schwarzmaar bis 1896 mit Müggenhausen zu Neukirchen a.d. Swist, seitdem zur Pfarrei Müggenhausen.

Einer Karte von 1767 zufolge bestand die Ortslage zu dieser Zeit aus dem alten und dem neuen Hof und aus fünf Kotten. Die Anzahl der zugeordneten Nebengebäude veränderte sich, jedoch nicht wesentlich.

Heute prägen drei große Vierkanthöfe den Ort. Die beiden sich gegenüber liegenden Gutshöfe, der alte Hof unmittelbar an dem Teich auf der Südseite und der neue Hof an der Nordseite der Durchgangsstraße (Nr. 16 und Nr. 17) sind in der heutigen aufgehenden Substanz im Kern aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die Wirtschaftgebäude entstanden im 19. und 20. Jahrhundert. Der im Westen gelegene dritte Vierkanthof ist von 1825, seine Scheunen und Ställe im späten 19. Jahrhundert ersetzt. Die Höfe setzen sich zusammen aus einem repräsentativen Fachwerkwohnhaus, aus Stall und Scheune um einen inneren Hof. Die Höfe sind eingebunden in Wiesen- und Weideland in Hofnähe bestückt mit Obstbäumen. Das Grünland geht an den Rändern der Ortslage in Ackerland über. In der Ortsmitte quert ein Bach die Hauptdurchgangsstraße, er speist den Teich.

Einzelne Objekte sind denkmalwert, nahezu alle anderen Bauten sind innerhalb des dieses ländlichen Ensembles erhaltenswert.

Die Satzung schützt das Miteinander der Höfe um das zentrale „Maar“, eingebunden in die landwirtschaftlichen Freiflächen, Gärten und Weiden. Schutzgegenstände sind der Ortsgrundriss aus Wegeführung und Parzellenzuschnitt, die Bausubstanz insgesamt im Miteinander der Höfe, Nebengebäude, der Freiflächen und des Bewuchses; die Freiflächen als charakteristisches Merkmal des landwirtschaftlichen Weilers, Blickbezüge durch die Ortslage entlang der Hauptdurchgangsstraße und Blicke von außen auf den Ort, die den Ort in seiner landschaftlichen Einbindung zeigen.

Die Satzung ist seit 1997 in Kraft.

(Elke Janßen-Schnabel, LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, aus: Pufke (Hrsg.) 2016)

Literatur

Kraut, Peter / Dorfgemeinschaft Müggenhausen-Neukirchen-Schwarzmaar (Hrsg.) (2002)
700 Jahre Müggenhausen Neukirchen Schwarzmaar 1302-2002. Müggenhausen.
Pufke, Andrea (Hrsg.) (2016)
Denkmalbereiche im Rheinland. (Arbeitsheft der rheinischen Denkmalpflege 83.) S. 275-276, Petersberg.

Denkmalbereich „Schwarzmaar“

Schlagwörter
Straße / Hausnummer
Schwarzmaar
Ort
Weilerswist - Schwarzmaar
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Denkmalbereich gem. § 5 DSchG NW
Fachsicht(en)
Denkmalpflege
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Übernahme aus externer Fachdatenbank, Auswertung historischer Karten, Auswertung historischer Fotos, Literaturauswertung, Geländebegehung/-kartierung

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„Denkmalbereich „Schwarzmaar“”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/BODEON-2737-13062019-293796 (Abgerufen: 4. Mai 2025)
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