Der Clarenbachshammer an der Einmündung der Neye in die Wupper war bereits 1731 auf einer Stiftungsurkunde namentlich eingetragen, die Konzession wurde jedoch erst 1734 ausgestellt. 1804 steht der Bandhammer laut Eversmann still, auch gegen Ende der 1830er Jahre geht die Produktion zurück. Neben dem Hammer wurde in diesem Zeitraum, explizit erwähnt 1839, eine Tuchfabrik errichtet, die über das Vorrecht der Wassernutzung verfügte. Es handelte sich um die Schererei und Rauerei der Gebrüder Schingen. Der Hammer, in dem der damalige Besitzer zusätzlich eine Knochenstampfe, laut Nicke im Jahr 1841, einbauen ließ, wurde nur noch bei Wasserüberfluss betrieben und wurde wohl um 1850 stillgelegt.
Der Obergraben des Hammers wurde von der Neye gespeist und stellte die Verlängerung des Untergrabens des Klitzhofer Hammers dar. Auch dieser Obergraben durchlief wie bei dem Klitzhofer Hammer zunächst einen Sammelteich und wurde kurz vor dem Hammergebäude (Nordseite des Gebäudes) zu einem weiteren Teich aufgestaut.
(LVR-Fachbereich Umwelt, 2008)
Literatur
Kahl, Erich (1992)
Die Wipperfürther Hammerwerke im 18. und 19. Jahrhundert. o. O.
Nicke, Herbert (1998)
Bergische Mühlen. Auf den Spuren der Wasserkraftnutzung im Land der tausend Mühlen zwischen Wupper und Sieg. Wiehl.
Schöndeling, Norbert (o.J.)
Mühlengewerbe im alten Landkreis Wipperfürth. (Materialien zur Geschichte. Manuskript 1/91..) o. O.
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