Der Grenzstein in Linde markiert die Trennung zwischen der ehemaligen Rheinprovinz und Westfalen. Er wurde 1815 aufgestellt und steht heute unter Denkmalschutz.
Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale: „Ca. 1,20 m hoher behauener Naturstein in schmaler Obeliskform mit abgewalmter Spitze. Er besteht aus Sprockhöveler Grauwacke. Eingetiefte Inschrift auf der Steinmitte (Ostseite) 'Düsseldorf' in klassizistischer Kursivschrift. An Ost- und Westseite des Steins sind im unteren Standbereich relativ große Stücke abgesprengt und verloren. Begründung der Denkmaleigenschaft gemäß § 2 DSchG NW: Mit den Befreiungskriegen 1813-1815 fand die französische Herrschaft am Rhein ihr Ende. 1815 erhielt der preußische Staat die Gebiete zurück, die schon 1805 preußisch gewesen waren (Herzogtümer Kleve und Geldern, Fürstentum Moers, Grafschaften Essen und Werden), und erwarb das alte Herzogtum Berg und die zum Großherzogtum Niederrhein zusammengefügten linksrheinischen Gebiete dazu. Im Laufe des Jahres 1816 erfolgten noch weitere Besitznahmen. Die Vergrößerung des Territoriums machte eine Neuordnung des gesamten Staatsgebietes notwendig. Preußen wurde in Provinzen eingeteilt, die von Oberpräsidenten geleitet wurden, die Provinzen wiederum gliederten sich in Regierungsbezirke, denen Regierungspräsidenten vorstanden. Die neu hinzugewonnenen Rheinlande bildeten zunächst zwei Provinzen - Provinz Großherzogtum Niederrhein und Jülich-Kleve-Berg. Beide wurden 1822 zu einem Oberpräsidium mit Sitz in Koblenz zusammengefasst. Dieses Gebiet, für das bereits seit 1815 die inoffizielle Bezeichnung 'Rheinprovinzen' gebräuchlich war, hieß seit 1830 offiziell 'Rheinprovinz'. Der stelenförmige Grenzstein markiert die Trennung zwischen der ehemaligen Rheinprovinz und Westfalen, indem er in Längsrichtung dem Grenzverlauf folgt. Als seltenes Beispiel seiner Art ist er ein bedeutendes Zeugnis für die territorialpolitische Entwicklung der Region im 19. Jahrhundert und damit bedeutend für die Geschichte der Menschen; an seiner Erhaltung besteht somit aus wissenschaftlichen Gründen, insbesondere der Landesgeschichte, ein öffentliches Interesse.“
Quelle Untere Denkmalbehörde Radevormwald, Baudenkmal 108.
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