Für das Jahr 1484 wird für diesen Standort eine alte Walkmühle erwähnt. In einer weiteren Erwähnung aus dem Jahr 1499 wird berichtet, dass die Walkmühle über zwei oberschlächtige Wasserräder verfügte, was wohl noch heute an den beiden Radkastengewölben zu beiden Seiten des Fundamentes im Keller des Hauses zu sehen ist. Der Obergraben verlief westlich der heutigen Weierbachstraße, an den Häusern Nr. 22, 2, 26, 28 entlang und erhielt den Namen Wasserfurche. 1748 verfügte der Hückeswagener Schultheiß Dr. jur. Philipp Löper, wohnhaft in der alten Walkmühle, in seinem Testament, dass das Gebäude nach seinem Tod in den Besitz der Wipperfürther Franziskaner-Patres gelangt. Nach der Säkularisation 1803 wurde die katholische Pfarrgemeinde Eigentümerin des Gebäudes, welches bis 1901 als Wohnung der Geistlichen diente. Wie lange die Nutzung als Walkmühle erfolgte, ist unbekannt.
Das Objekt Walkmühle am Weierbach ist ein eingetragenes Baudenkmal (Denkmalliste Stadt Hückeswagen, lfd. Nr. 122; LVR-ADR, ObjNr. 10556).
(LVR-Fachbereich Umwelt, 2006)
Literatur
Paffrath, Arno (1984)
Die Mühlen- und Fabrikanlagen im Raume Hückeswagen. In: Jahr, Lutz (Hrsg.): Stadt Hückeswagen (Hrsg.): 900 Jahre Hückeswagen, S. 131-199. S. 173, Hückeswagen.
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