Südöstlich der Stiftskirche St. Lambertus in Rellinghausen steht ein steinerner Turm, der so genannte „Blücherturm”, als letztes Zeugnis der Rellinghauser Gerichtsbarkeit, die bis zur Auflösung des Stiftes Rellinghausen 1803 andauerte. Nach urkundlicher Überlieferung durch den Vogtrichter Wilhelm von Eyll 1567 errichtet, war er in der Zeit der Hexenverfolgungen zwischen 1571 und 1591 Schauplatz von Hexenprozessen, die 42 Menschen infolge öffentlicher Hinrichtung das Leben kosteten. Der Spitzname seines letzten Bewohners verlieh ihm seinen heutigen Namen. Es war ein Polizist, der dem berühmten Marschall Gebhard Leberecht von Blücher (1742-1819, Fürst von Wahlstatt und preußischer Generalfeldmarschall) ähnelte und in Rellinghausen als 'Blücher' bekannt war.
Der aus großen Ruhrsandsteinblöcken bestehende Turm besitzt einen nahezu quadratischen Grundriss von 7,20 x 6,69 Meter, die Mauerstärke liegt zwischen 1,05-1,42 Meter im Keller und Erdgeschoss sowie 0,85 Meter im Obergeschoss. Kellergeschoss und Erdgeschoss besitzen ein Gewölbe. Das Erscheinungsbild lässt annehmen, dass der Turm ursprünglich weitere Geschosse enthielt und in seinen Anfängen ins Mittelalter zurückreicht. Die Existenz von begleitenden Mauern ist ebenfalls nicht auszuschließen, wie alte Katasterunterlagen für die Nordseite und jüngste Ausgrabungsergebnisse für die Südseite andeuten. Der Fund eines menschlichen Knochens mit Spuren von Gewalteinwirkungen im Umfeld des Turmes unterstreicht seine Funktion als Gerichtsturm.
Bau- und Bodendenkmal Der Gerichtsturm ist eingetragenes Bau- und Bodendenkmal (Denkmalliste Essen, BauD laufende Nr. 27, BoD laufende Nr. 45, LVR-ABR E 71)
(LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland / LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, 2011)
Hexenverfolgung an Ruhr und Lippe. Die Nutzung der Justiz durch Herren und Untertanen. In: Westfälisches Institut für Regionalgeschichte. Forum Regionalgeschichte 8, S. 62 ff., Münster.
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