Gedenkort für Bernhard U. vor der Grundschule in Zeiskam

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Landeskunde
Gemeinde(n): Zeiskam
Kreis(e): Germersheim
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 49° 13′ 57,17″ N: 8° 14′ 53,89″ O 49,23255°N: 8,2483°O
Koordinate UTM 32.445.275,65 m: 5.453.579,39 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.445.329,20 m: 5.455.321,88 m
  • Historische Postkarte aus Zeiskam, mit dem Schulhaus in der Mitte (1950er Jahre)

    Historische Postkarte aus Zeiskam, mit dem Schulhaus in der Mitte (1950er Jahre)

    Copyright-Hinweis:
    Archiv Hartwig Humbert, Zeiskam
    Fotograf/Urheber:
    unbekannt
    Medientyp:
    Bild
    Anklicken öffnet eine größere Vorschau in Galerieansicht
  • Die Grundschule in Zeiskam, in der auch Bernhard U. zur Schule ging (2025)

    Die Grundschule in Zeiskam, in der auch Bernhard U. zur Schule ging (2025)

    Copyright-Hinweis:
    Hartwig Humbert, Zeiskam
    Fotograf/Urheber:
    Hartwig Humbert
    Medientyp:
    Bild
    Anklicken öffnet eine größere Vorschau in Galerieansicht
  • Antwortschreiben der Heil- und Pflegeanstalt Klingenmünster zur Anfrage der Oberstaatsanwaltschaft des Landgerichts Landau zum Verbleib des Bernhard U. aus Zeiskam (1944)

    Antwortschreiben der Heil- und Pflegeanstalt Klingenmünster zur Anfrage der Oberstaatsanwaltschaft des Landgerichts Landau zum Verbleib des Bernhard U. aus Zeiskam (1944)

    Copyright-Hinweis:
    Ortsgemeinde Zeiskam
    Fotograf/Urheber:
    unbekannt
    Medientyp:
    Bild
    Anklicken öffnet eine größere Vorschau in Galerieansicht
  • Historisches Archivdokument aus dem Bürgermeistereiamt Zeiskam (1934)

    Historisches Archivdokument aus dem Bürgermeistereiamt Zeiskam (1934)

    Copyright-Hinweis:
    Archiv Ortsgemeinde Zeiskam
    Fotograf/Urheber:
    unbekannt
    Medientyp:
    Bild
    Anklicken öffnet eine größere Vorschau in Galerieansicht
  • Dokument des Bürgermeistereiamtes Zeiskam zu den Pflegekosten des Bernhard U. (1941)

    Dokument des Bürgermeistereiamtes Zeiskam zu den Pflegekosten des Bernhard U. (1941)

    Copyright-Hinweis:
    Ortsgemeinde Zeiskam
    Fotograf/Urheber:
    J. V. Sutter
    Medientyp:
    Bild
    Anklicken öffnet eine größere Vorschau in Galerieansicht
Um die Privatsphäre der NS-Opfer und ihrer Familien zu schützen, geben wir das Wohnhaus von Bernhard U. und seiner Eltern sowie die vollen Nachnamen nicht an. Wir gedenken seiner an einem symbolischen Gedenkort vor der heutigen Grundschule in der Hauptstrasse 16. Bernhard ging dort zur Schule.


Bernhard U. - ein tragisches Schicksal
Klinik in Frankenthal
Wenige Jahre zuhause
2 Hemden und 1 Unterhose
Schutzhaft in der Psychiatrie?
Psychiatrisches Gutachten
Zwangssterilisation abgewandt
Klinik Klingenmünster wird geräumt
Tötungsanstalt Sonnenstein
Kein Essen vor der Ermordung
Falsche Asche in den Urnen
Quellen


Bernhard U. - ein tragisches Schicksal
Es ist schwer Worte zu finden, die das Leid und die Ungerechtigkeit erfassen können, die ein Schicksal wie das von Bernhard U. mit sich bringt. Stellen Sie sich ein achtjähriges Kind vor, das in ärmlichen Verhältnissen aufwächst, voller Träume und Hoffnungen, trotz der harten Umstände. Dieses Kind erkrankt an einer gewöhnlichen Infektionskrankheit, vielleicht Mumps, Masern oder Windpocken - Krankheiten, die viele überstehen, ohne bleibende Schäden davonzutragen. Doch für Bernhard nimmt das Schicksal einen grausamen Verlauf. Die Krankheit löst eine lethargische Enzephalitis aus, eine Entzündung des Gehirns, die psychische Schäden hinterlässt. Die Schulkarriere, die vielleicht ein Weg aus der Armut hätte sein können, ist vorbei. Stattdessen beginnt ein Leben in der Psychiatrie, ein Ort, der für ein Kind kein Zuhause sein kann. Bernhards Leben wird zu einem Kreislauf von Einweisungen und Entlassungen. Rein in die Klinik, raus aus der Klinik, immer wieder, ohne Aussicht auf Besserung oder ein Leben in Würde. Am Ende seines viel zu kurzen Lebens steht eine NS-Tötungsanstalt. Das Schicksal von Bernhard U. erfüllt uns mit Trauer und Wut. Möge die Erinnerung an dieses Kind und an alle Opfer des Euthanasie-Programms uns daran mahnen, dass wir niemals zulassen dürfen, dass Menschen aufgrund von Krankheit oder Behinderung als weniger wertvoll angesehen werden. Jedes Leben ist kostbar und verdient Schutz und Fürsorge.

Klinik in Frankenthal
In der Krankenakte von Bernhard U. aus Zeiskam ist angegeben, dass er bereits seit 1923, also ab dem achten Lebensjahr, psychiatrisch erkrankt war. Als Ursache wird eine „Kopfgrippe“ bzw. „Enzephalitis lethargica“ angegeben. Anfang 1928 war die Fürsorgeerziehung für Bernhard U. gerichtlich angeordnet worden. Die Familie sollte den Jungen „in den nächsten Tagen in die Kreis-Kranken- und Pflegeanstalt Frankenthal zur Beobachtung verbringen. Im Falle der Nichtbefolgung wird zwangsweise Einschaffung erfolgen.“ Höchstens sechs Wochen sollte Bernhard dort bleiben, doch der erste Aufenthalt dauerte schließlich sechs Monate. Nach vier Wochen zuhause musste er erneut aufgenommen werden.
Immer wieder kam es zu neuen Klinikaufenthalten. Im Mai 1929 bat die Mutter mal um Entlassung bzw. Beurlaubung in die eigene Familie, doch von ärztlicher Seite konnte dies nicht befürwortet werden. „U. ist wohl etwas gebessert, aber es hieße alle bisherige Arbeit vernichten, wenn man ihn jetzt der planmäßigen Heilerziehung entnehmen sollte.“ Doch anscheinend durfte Bernhard U. doch mal nach Hause, denn im August 1929 wurde das Zeiskamer Bürgermeisteramt angeschrieben, die Eltern des Fürsorgezöglings „gegen vorzulegenden Nachweis von den Strafbestimmungen (…) zu verständigen und nochmals aufzufordern ihren Sohn sofort nach Frankenthal zu verbringen.“ (Krankenakte Frankenthal Nr. 1621 / 1927/28 / 18382)
nach oben

Wenige Jahre zuhause
Über Weihnachten 1929 / Neujahr 1930 wurde U. „zu seinen Angehörigen / Eltern beurlaubt“ mit dem deutlichen Hinweis, „dass für die Dauer der Beurlaubung dieselben die volle Verantwortung für denselben zu tragen haben.“ Im April 1930 konnte er erneut „unter Aufrechterhaltung der Fürsorgeerziehung widerruflich seiner eigenen Familie überwiesen“ werden und kam damit in den Zuständigkeitsbereich der Heil und Pflegeanstalt Klingenmünster. Eine neue Phase seiner Erkrankung beginnt mit einer Einweisung am 14. Dezember 1933. Als Beruf für den damals 18-Jährigen ist Landwirt eingetragen, ledig, katholisch. Er hatte einen „schweren Diebstahl“ begangen, der in den Patientenunterlagen nicht näher beschrieben wird, und wurde „zur Vorbereitung eines Gutachtens über den Geisteszustand des Angeschuldigten“ durch die Polizei vom Gefängnis in Germersheim wieder nach Frankenthal gebracht, um dort beobachtet zu werden.

2 Hemden und 1 Unterhose
Mitte Januar 1934 ergeht von der Klinik ein Schreiben an den Ortsfürsorgeverband Zeiskam, dem mitgeteilt wird, „dass die Mutter des Patienten U. 2 Hemden und Strümpfe sowie 1 Unterhose abliefern wollte, jedoch waren diese Sachen so zerrissen und nicht gewaschen, dass sie als unbrauchbar wieder zurückgegeben werden mussten.“ Einen von ihr versprochenen Ersatz hatte sie noch nicht wieder vorbeigebracht. Die Anstalt schrieb nach Zeiskam, dass der Patient noch länger in Frankenthal bleiben muss und forderte um die Übersendung der Kleidung („Effekten“) oder um Genehmigung der Anschaffung auf Kosten des Ortsfürsorgeverbands. Bürgermeister S. als Vorsitzender des Ortsverbandes hatte zuvor mitgeteilt, „dass die Mutter des U. die verlangeten Kleidungsstücke dorten persönlich abgeliefert haben will“. (Krankenakte Frankenthal Nr. 2040 / 1933/34/ 18382)
Aus Zeiskam kam dann eine weitere Nachricht. „Auf Ihre obige Zuschrift teile ich mit, dass die Eltern des B. sehr wohl in der Lage sind, die fehlenden Kleidungsstücke zu besorgen. Vater und Mutter haben wiederholt erklärt, dieselben in ordentlichem Zustande nachzuliefern. Wohl muss gesagt werden, dass auf ihre Zusicherungen wenig Verlass ist. Die Uebernahme der Anschaffungskosten auf die Ortsfürsorgekasse wird abgelehnt.“ Aus den Klinikunterlagen geht dann auch hervor, dass die Familie offensichtlich zwei weitere Hemden und eine Unterhose vorbeigebracht haben.
nach oben

Schutzhaft in der Psychiatrie?
Das Deckblatt der Krankenakte trägt den Stempel „Sicherungsverwahrung“. Diese Maßnahme wurde Ende Februar 1934 durch das Urteil des „Sch.G.Landau“ [Schöffengericht ?] herbeigeführt. Damit musste die Staatskasse für die Pflegekosten aufkommen. Doch die Kostenfrage ging weiter hin und her. Als Antwort auf eine Anfrage aus der Frankenthaler Anstalt schrieb Gemeindesekretär S. in Vertretung des Bürgermeisters hinsichtlich der Kosten der Sicherungsverwahrung: „Bernhard U. besitzt kein Vermögen. Die Eltern des U. sind zur Zahlung der Pflegekosten von täglich 3,03 RM nicht in der Lage. Es ist bei ihnen das landw. Entschuldungsverfahren eröffnet.“
Wie ein Zeitungsausschnitt vom 1. März 1934 in der Krankenakte zeigt, wurde die Öffentlichkeit über die Sicherungsverwahrung ohne Wahrung eines Persönlichkeitsschutzes informiert. Allerdings ist der Vorname des jungen Mannes nicht ganz korrekt angegeben: „Wohl der erste Fall einer Sicherungsverwahrung in einer Heil- und Pflegeanstalt wurde vor dem Schöffengericht Landau verhandelt. Der 18jährige Landwirt Lenhard [!] U. aus Zeiskam stand schon als Jugendlicher wegen dauernder Diebstähle wiederholt vor Gericht, mußte aber jedesmal auf Grund der medizinischen Gutachten als unzurechnungsfähig freigesprochen und auf freien Fuß gesetzt werden. Nach einem neuerlichen Diebstahl, bei dem er 6 Mark entwendet hatte, wurde er zur Beobachtung seines Geisteszustandes in die Heil- und Pflegeanstalt Frankenthal eingeliefert. Das Gutachten lautete wiederum auf Unzurechnungsfähigkeit. Das Schöffengericht Landau mußte ihn demzufolge erneut freisprechen, verfügte jedoch die Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt als mildere Art der Sicherungsverwahrung.“

Psychiatrisches Gutachten
Das Schöffengericht hatte seine Entscheidung folgendermaßen begründet: „U. hat im Sommer 1922 oder 1923 eine Kopfgrippe überstehen müssen, die nachteilig auf seinen Geistes- und Gemütszustand sich ausgewirkt hat“. Er hat seit dieser Zeit eine ganze Reihe von Diebstählen, teils anläßlich der Ausübung seines Hausierhandels, teils bei Nachbarn und Bekannten verübt. Zuletzt war er am 26. XI. 33 bei den Hausleuten seiner Großmutter, der Familie J. in Zeiskam, einen Einbruchdiebstahl durch Erbrechen eines Schrankes verübt und sich etwa 6 RM angeeignet.„ Zuvor soll er im gleichen Haus aus einem unversperrten Schrank bereits 17 Mark entwendet haben.
Durch ein Gutachten hatte die psychiatrische Klinik dem Gericht mitgeteilt, dass “eine erbliche Belastung scheinbar nicht in Frage kommt. U. kam normal zur Welt, war kräftig, entwickelte sich gut, lernte beizeiten laufen und sprechen, machte keine besonderen Kinderkrankheiten durch, war ordentlich und brav.„ In der Krankheitsphase im Sommer 1922 schlief er acht Tage lang und musste gefüttert werden. “Nach einer langsamen Besserung blieb aber die Neigung zum Einschlafen bestehen; in der Schule blieb er zurück, schlief oft ein und musste einmal eine Klasse wiederholen (…) Unter Aufsicht blieb er gefällig und auch praktisch gut veranlagt. Unbeobachtet trieb er aber immer wieder seine bösen Streiche (…) Auch in der Schule war er seit der Erkrankung unaufmerksam, schlief oft während des Unterrichts ein, stahl alles Mögliche zusammen, schnitt den Mädchen die Knöpfe an den Mänteln ab, hatte keine Schuldeinsicht.„
nach oben

Zwangssterilisation abgewandt
Ende September 1935 wurde Bernhard U. nach Klingenmünster verlegt. Im Juni 1937 stellte der Leiter der Heil- und Pflegeanstalt die Unfruchtbarmachung von Bernhard U. wegen Schwachsinns. Im Rahmen des Verfahrens wurde ihm sein Patenonkel Johannes K., Maurermeister in Zeiskam, er war der Schwager des Vaters von Bernhard, als Pfleger zur Seite gestellt, da er “wegen Geisteszustandes seine Belange nicht selbst wahrnehmen kann„. Der Pate erklärte: “Ich kenne den U. schon seit meiner frühesten Kindheit (…) Ob U. zu sterilisieren ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn es der Arzt für notwendig erachtet, wird von meiner Seite kein Einwand erhoben. Mir wurde eröffnet, dass mein Amt mit der Durchführung der Unfruchtbarmachung des U. endet.„
Auch der Ortsbürgermeister sollte zu der Unfruchtbarmachung Stellung nehmen. Er nennt die Daten der Eltern und der vier Geschwister von Bernhard. Von der Mutter berichtet er, dass in ihrem Schülerbogen aus der ersten Klasse vermerkt ist, dass sie den Veitstanz hatte. Dann beschreibt er in Kurzform die bisherige Krankheitsgeschichte von Bernhard U. Abschließend bemerkt er: “Sonst ist über die Familie nichts Nachteiliges bekannt. Insbesondere liegen Geisteskrankheiten oder sonstige krankhafte Zustände (…) nicht vor.„

Die Sterilisation wurde vom Erbgesundheitsgericht beim Amtsgericht Frankenthal abgelehnt. In dem Beschluss wird dargelegt, dass “bereits in einem Gutachten des Sachverständigen Oberarztes Dr. Resch vom 11.4.1928 ausgeführt ist, dass die Intelligenz des B.U. nicht schlecht sei und fast der Norm entspreche, dass B.U. jedoch das typische Bild der charakterlichen Entartung biete, wie die seit einigen Jahren nach überstandener Kopfgrippe bei jugendlichen Individuen beobachtet wurde (…) Bei B.U. liegt, wie schon in früheren ärztlichen Gutachten zum Ausdruck gebracht wurde und auch die in diesem Verfahren vorgenommenen Verstandesprüfungen bestätigt haben, kein Schwachsinn, jedenfalls kein angeborener Schwachsinn i.S.d. [im Sinne des] § 1 Abs. II Nr. 1 d. Ges.z.Verh.erbkr.Nachw. vor.„ Die vorliegende geistige Störung lässt nach der Überzeugung des Gerichts eine evtl. Ehe “im Interesse der Volksgemeinschaft als unerwünscht erscheinen„. Nichtdestotrotz wird der Antrag auf Unfruchtbarmachung abgelehnt. (Akten des Gesundheitsamtes Germersheim (Landesarchiv Speyer Bestand O 52 Nr. 650))

Klinik Klingenmünster wird geräumt
Mit dem Kriegsbeginn im September 1939 wurde die Heil- und Pflegeanstalt Klingenmünster geräumt, um sie für militärische Zwecke, gerade im grenznahen Gebiet zu Frankreich, nutzen zu können. Es wurden zwei Sonderzüge aus Viehwagen zusammengestellt, 1250 Kranke mit ihren betreuenden Ärzten und Pflegenden nach Bayern abtransportiert und dort auf 13 Anstalten verteilt. Als von der “Aktion T 4„ die Meldebögen versandt wurden, mussten die pfälzischen Patienten in den bayerischen Einrichtungen erfasst werden. Direktor Dr. Edenkofer und Verwaltungsleiter Gugel meldeten im Oktober 1940 an die Speyerer Dienststelle des Reichskommissars, dass ca. 270 Kranke “von Reichs wegen in uns unbekannte Reichsanstalten überführt wurden„.
Nach Auskunft der Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein war die Zwischenstation Bernhards bei der Evakuierung von Klingenmünster 1939 die Landesanstalt Lohr im Kreis Main-Spessart (Unterfranken). 74 männliche Patienten unter Begleitung von Obermedizinalrat Dr. Ludwig und zehn Pflegern waren im September 1939 von Klingenmünster dorthin evakuiert worden.
nach oben

Tötungsanstalt Sonnenstein
Oberhalb der Stadt Pirna liegt der Sonnenstein, eine ehemalige sächsische Landesfestung. Dort wurde 1811 die “königliche Heil- und Verpflegungsanstalt„ eingerichtet, sie gilt als erste psychiatrische Einrichtung Deutschlands. Hier entstand einer der Orte der schlimmsten nationalsozialistischen Verbrechen, eine Tötungsanstalt. Zunächst wurde die Pflegeanstalt bei Kriegsbeginn aufgelöst und diente bis Mai 1940 als Militärlazarett. Danach wurde Pirna-Sonnenstein zum Zentrum systematischer Massenmorde. Sonnenstein verfügte über eine Gaskammer und zwei Verbrennungsöfen. Im Historischen Patientenaktenarchiv der Pfalzklinik Landeck in Klingenmünster finden sich drei Frauen und sechs Männer aus Zeiskam, die in der Zeit des Nationalsozialismus dort behandelt und “gepflegt„ wurden.
Im Oktober 1940, nachdem Frankreich im Juni kapituliert hatte, wurden die Pfälzer Patienten aus Klingenmünster wieder zurück verlegt. Aus Lohr kamen 18 männliche Patienten zurück. Bernhard war nicht dabei. In der Patientenakte von Klingenmünster in der Spalte “Austritt„ und dem Datum der Überführung nach Lohr steht die Notiz: “5.10.1940 Reichsanstalt„. Zusammen mit anderen Patienten wurde er nach Pirna transportiert und dort ermordet. (www.stsg.de; Patientenakte der Kreis-Heil- und Pflegeanstalt Klingenmünster Nr. 10575 Aufn.Nr. 69/1935)

Kein Essen vor der Ermordung
Ende März wollte die Oberstaatsanwaltschaft Landau wissen, wo sich Bernhard U. z. Zt. befindet, weil seit dem 4.10.40 keine Verpflegungskostenrechnung mehr gestellt wurde. Die Direktion der Heil- und Pflegeanstalt Klingenmünster antwortete, dass er am 5.10.1940 aus Lohr und dann “in eine Reichsanstalt (Pirna) verlegt wurde„.
Auf eine Anfrage des Wehrbezirkskommandos Neustadt vom April 1944 teilte Klingenmünster mit, dass Bernhard U. “im Zuge der Räumung vom 20.9.39 nach Lohr / M. verlegt wurde. Bei der Wiederbesiedlung der Anstalt ist U. nicht mehr zurückgekehrt, ob er in L. beurlaubt wurde oder verstorben ist, ist uns nicht bekannt.„

Falsche Asche in den Urnen
Im katholischen Pfarrgedenkbuch I Zeiskam (S. 101) findet sich 1940 der Eintrag von Pfarrer Fuder: “Im Sanatorium Sonnenstein in Sachsen starben im Herbste Ludwig N. u. Bernhard U., die früher in der Heilanstalt Klingenmünster waren und bei Kriegsausbruch in andere Anstalten zurückgebracht [!] waren. Beide wurden, ohne vorher die Familie zu verständigen, eingeäschert. Das war das erstemal [!], daß hier bei Gewährung der kirchlichen Suffragien Aschenurnen beigesetzt wurden.„
Nach Darstellung der Nazis diente die von Pfarrer Fuder beschriebene Einäscherung und Urnenbeisetzung “als Maßnahme gegen die Ausbreitung von Seuchen„, in Wahrheit sollten dadurch die eigentlichen Todesumstände verschleiert werden. Die Asche wurde auch meist einfach auf den Hang hinter dem Haus ausgeschüttet. Zwar standen auch einige Urnen bereit, falls Angehörige diese angefordert hätten, die darin enthaltenen Asche war jedoch keinesfalls von dem konkreten eigenen Angehörigen. Von Juni 1940 bis August 1941 wurden in Pirna-Sonnenstein 14.751 Menschen ermordet. Die beteiligten Ärzten trugen eine gefälschte Todesursache in die Akten ein.
nach oben

Hinweis
Einige Nachnamen wurden aus Datenschutzgründen abgekürzt.

(Hartwig Humbert, Zeiskam, 2025)


Internet
www.stsg.de: Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein (abgerufen 20.11.2025)

Quellen
  • Akten des Gesundheitsamtes Germersheim (Landesarchiv Speyer Bestand O 52 Nr. 650)
  • Krankenakte Frankenthal Nr. 1621 / 1927/28 / 18382
  • Krankenakte Frankenthal Nr. 2040 / 1933/34/ 18382
  • Patientenakte der Kreis-Heil- und Pflegeanstalt Klingenmünster Nr. 10575 Aufn.Nr. 69/1935

Literatur

Humbert, Hartwig (2022)
Im Konflikt mit dem Staat: Justizverfahren und Lebensbilder Zeiskamer Bürger in der Zeit des Nationalsozialismus. Ein Quellenlesebuch. Zeiskam.

Gedenkort für Bernhard U. vor der Grundschule in Zeiskam

Schlagwörter
Straße / Hausnummer
Hauptstraße 16
Ort
67378 Zeiskam
Fachsicht(en)
Landeskunde
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Auswertung historischer Fotos, Literaturauswertung, mündliche Hinweise Ortsansässiger, Ortskundiger

Empfohlene Zitierweise

Urheberrechtlicher Hinweis
Der hier präsentierte Inhalt steht unter der freien Lizenz CC BY 4.0 (Namensnennung). Die angezeigten Medien unterliegen möglicherweise zusätzlichen urheberrechtlichen Bedingungen, die an diesen ausgewiesen sind.
Empfohlene Zitierweise
Hartwig Humbert (2025): „Gedenkort für Bernhard U. vor der Grundschule in Zeiskam”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-356675 (Abgerufen: 9. Februar 2026)
Seitenanfang