Mohrsche Mordkreuz bei Leutesdorf

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Landeskunde
Gemeinde(n): Leutesdorf
Kreis(e): Neuwied
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 50° 28′ 7,8″ N: 7° 21′ 32,27″ O 50,46883°N: 7,35896°O
Koordinate UTM 32.383.542,40 m: 5.592.046,25 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.596.523,21 m: 5.593.441,15 m
  • Mohrsche Mordkreuz bei Leutesdorf (2024)

    Mohrsche Mordkreuz bei Leutesdorf (2024)

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    Mohrsche Mordkreuz bei Leutesdorf am Fuss der Feste Hammerstein (2024)

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    Mohrsche Mordkreuz bei Leutesdorf, Hausmarke (2024)

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Am 17. Oktober 1715 ist die 26-jährige Leutesdorferin Gertrud Mohr in der Nähe des Olterbachs von Nicklas Kotzet ermordet worden. Über die genauen Todesumstände ist nichts bekannt. Bis auf „ein doppelhenkeliger Weinkrug, aus dem symetrisch angeordnete, stilisierte Blumen sprossen. Dieses Ornament will auf die Todesursache hinweisen: Mit einem Weinkrug soll die Unglückliche erschlagen worden sein“ (Heimatkalender 1965 des Landkreise Neuwied, Seite 119 ff). Diese Vermutung kann aber nicht belegt werden. Diese schreckliche Tat hat ihren Ehemann Daniel Mohr dazu veranlasst, ein Kreuz aufzustellen.

Die Inschrift lautet:

ANNO 1917 DEN 17 OCTOBER IST DANIELL MOHR BORGER AVS
LEVDESTORFF S-H-F (vermutl. = seine Hausfrau) GERDREVDT ALL HIER DOTGESCHLAGEN WORDEN
VON NICKLAS KOzTET VON
NETENHAVSEN D S G G (vermutl. = der Seele Gott Gnad)
D (Hausmarke) M


Das „Mordkreuz“ ist ein Beispiel für unzählige Basaltkreuze, die uns im Gebiet von Mittelrhein und Eifel als Memorialüberlieferungen begegnen. „Memoria“ bedeutet, dass die Menschen den Tod und das Vergessen durch „Gedächtnis“ und „Erinnerung“ überwinden wollen. Im Mittelalter war „Memoria“ ein weit verbreitetes Phänomen, das die Mentalität in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Recht und Religion beeinflusste.
Dass Daniel Mohr dieses Kreuz für seine Frau aufgestellt hat, geht also auf mittelalterliche Denkweisen und Handlungsmuster zurück. Diese haben sich insbesondere in nicht reformierten Gebieten bis weit in die Neuzeit erhalten. Nach damaligem Denken starb Gertrud Mohr einen „schlechten“ Tod. Denn da sie ermordet wurde, konnte sie nicht mehr das Sterbesakrament empfangen. Daniel Mohr wollte dennoch dafür Sorge tragen, dass seine Frau die Gnade Gottes empfängt, um das Seelenheil zu erlangen.
Das Kreuz als „Stiftung fürs Seelenheil“ erfüllt mehrere Zwecke: Erstens bittet er Gott damit um die Gnade für seine Frau. Zweitens steht das Kreuz nicht nur am Tatort, sondern auch am ehemaligen Durchgangsweg von Leutesdorf nach Hammerstein. Es erfüllt somit ebenfalls den Zweck eines Wegkreuzes und wird dadurch zu einem gottgefälligen, religiösen Kultgegenstand. Zusätzlich wendet sich der Witwer damit an die breite Öffentlichkeit und bittet so um Fürbitten für die Verstorbene. Der stummen Aufforderung nachzukommen ist für jeden Vorbeigehenden „allgemeine Christenpflicht“.

Kulturdenkmal
Das Mohrsche Mordkreuz an der B42 sudöstlich von Oberhammerstein ist unter Denkmalschutz gestellt. Es wird im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Kreis Neuwied (Stand 09.02.2023, dort S. 18) geführt. Der Eintrag lautet: Wegekreuz südöstlich der Ortslage unterhalb der Burg Hammerstein, Schaftkreuz, Basalt, bez. 1715.

(Beitrag übernommen von Rebecca Mellone, regionalgeschichte.net, 2024, ergänzt von Urs Exner, Rheinbrohl, 2024)

Internet
regionalgeschichte.net: Mord und Memoria - Das „Mohrsche Mordkreuz“ in Leutesdorf als Beispiel für die Überbleibsel mittelalterlichen Denkens und Handelns im neuzeitlichen Totengedenken (abgerufen am 20.06.2024)

Literatur

(1965)
Heimatkalender 1965 des Landkreises Neuwied. Neuwied.

Mohrsche Mordkreuz bei Leutesdorf

Schlagwörter
Straße / Hausnummer
B42
Ort
56599 Leutesdorf / Rheinland-Pfalz
Fachsicht(en)
Landeskunde
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung
Historischer Zeitraum
Beginn 1715

Empfohlene Zitierweise

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Empfohlene Zitierweise
„Mohrsche Mordkreuz bei Leutesdorf”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-354080 (Abgerufen: 1. Mai 2025)
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