Sie entstand in den 1970er Jahren. Während der Abbau fortschritt, wurde entlang der nördlichen und westlichen Grenze jeweils eine Steilwand geschaffen. Nach Süden hin lief die Abbaugrenze im abfallenden Hang etwa auf dem stehenden Gelände aus.
1981/82 war der gesamte Bereich weitestgehend baum- und strauchfrei, doch schon bei der letzten Überarbeitung des Biotopkatasters der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW (LÖBF) im Jahr 1992 waren Gebüsche entstanden.
Die Fläche ist Teil des Landschaftsschutzgebietes „Offenland zwischen der Hees und Fürstenberg“, Festsetzungsnummer 2.4.3 L 16 des Landschaftsplanes für den Raum Sonsbeck / Xanten und beinhaltet Biotoptypen nach §62 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
Im Biotopkataster der LÖBF wird die Grube unter der Nummer BK 4304-044 („Sandgrube Scholten bei Birten“) geführt. Sie wird als von lokaler Bedeutung bei mäßiger Beeinträchtigung bewertet, als Schutzziele sind der Erhalt und die Optimierung einer Sandabgrabung als Sekundärlebensraum für viele, z.T. gefährdete Tierarten (z.B. Uferschwalben) formuliert.
Im Landschaftsplan Sonsbeck/Xanten wird die „Sandabgrabung südwestlich von Birten am Heybergshof“ als Biotop mit der Notwendigkeit zur Pflege aufgeführt. Ziel der Pflege ist die Erhaltung offener Bereiche und der Steilböschungen. Bewirtschaftung, Düngung und Kalkung schließt die Festsetzung im Landschaftsplan aus.
Im Sommer 1995 wurde an der Abgrabung die Goldwespe Chrysis immaculata nachgewiesen, in dem Jahr ein Neufund für Nordrhein-Westfalen sowie die solitären Faltenwespen Allodynerus rossi, Odynerus melanocephalus, die Grabwespen Nysson dimidiatus, Oxybelus quatuordecimnotatus, die Bienenarten Andrena bimaculata, Nomada femoralis, Nomada zonata und als weitere Hautflügler Gasteruption pedemontanum und Helorus anomalipes (Freundt / Illmer 2003). Diese Funde verdeutlichen den hohen Wert des Standortes u.a. für anspruchsvolle Vertreter der Insektenwelt. Im darauf folgenden Winter 1995 wurde die Steilwand der Grube als Biotoppflegemaßnahme frisch angeschnitten.
Im Herbst 2006 / Frühjahr 2007 erfolgten durch die Biologische Station im Kreis Wesel folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Südteil der Sandabgrabung:
- Freistellen der Grubenböschungen sowie erneutes Abstechen der Böschungswände
- Rückschnitt von Büschen und Gehölzen
- Anlage eines Kleingewässers
- Abplaggen eutrophierter Bereiche: durch den Schattenwurf der südlich stehenden Gehölze werden nährstoffreiche Bereiche deutlich gefördert (bessere Feuchtigkeitsversorgung). Um die Entwicklung starker Stauden- und Strauchvegetation zu bremsen, wurden sie teilweise abgetragen.
- Abzäunung der Steilwand
Im August 2010 konnten noch mehrere Zauneidechsen nachgewiesen werden, deren Lebensraum jedoch aufgrund zunehmender Verbuschung droht, zu schwinden. Im Jahr 2015 sollen daher wiederum Pflegemaßnahmen an der Grube getätigt werden.
(Biologische Station im Kreis Wesel e.V., 2014. Erstellt im Zuge des Projektes „Kulturlandschaft am Niederrhein“. Ein Projekt im Rahmen des LVR Netzwerks Umwelt)
Internet
www.naturschutzinformationen-nrw.de: Schutzwürdige Biotope in NRW (abgerufen 10.10.2014)